AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 11.09.2020 - 980a C 7/20 WEG
Eine Klausel in der Teilungserklärung, mit der Balkone - unzulässigerweise - dem Sondereigentum zugeordnet werden, kann in eine Kostentragungsregelung umgedeutet werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass sich als Ergebnis der Umdeutung eine Regelung ergibt, die eindeutig und klar ist. Ist dies nicht der Fall, kommt eine Umdeutung nicht in Betracht.*)
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