LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 01.10.2020 - 2-13 T 64/20
Zur Aussetzung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung im Wege einstweiliger Verfügung - hier bejaht für eine Vertragsstrafenregelung und verneint für eine Vogelfütterverbot.*)
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