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Nicht durchführbare Eigentümerversammlungen dürfen abgesagt werden
LG Meiningen, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 T 119/20
Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.