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IBRRS 2020, 3301; IMRRS 2020, 1340; IVRRS 2020, 0601
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Nicht durchführbare Eigentümerversammlungen dürfen abgesagt werden

LG Meiningen, Beschluss vom 04.08.2020 - 4 T 119/20

Eine am Tag der Einladung noch zulässige, später aber aufgrund entsprechender gesetzlicher Vorgaben unzulässige Versammlung abzusagen, entspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

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