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IBRRS 2020, 3223; IMRRS 2020, 1307
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Bestellung des WEG-Verwalters durch das COVMG?

OLG Hamm, Beschluss vom 05.08.2020 - 15 W 266/20

Die Berechtigung des Verwalters muss im Zeitpunkt der Abgabe der Zustimmungserklärung gemäß § 12 WEG vorliegen. Die am 28.03.2020 in Kraft getretene Vorschrift des § 6 Abs. 1 COVMG führt nicht dazu, dass der Verwalter, dessen Bestellung vorher schon geendet hatte, mit Inkrafttreten des COVMG rückwirkend als bestellt anzusehen ist. Eine vor Inkrafttreten des COVMG erteilte Zustimmung muss daher erneut erklärt werden.*)

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Dokument öffnen IMR 2020, 504