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IBRRS 2022, 1540; IMRRS 2022, 0623
Mit Beitrag
Wirksamkeit eines formularmäßigen Zustimmungsvorbehalts für Abtretung eines Grundschuldrückgewähranspruchs

BGH, Beschluss vom 14.01.2022 - V ZR 255/20

1. Der die Abtretung eines Grundschuldrückgewähranspruchs betreffende formularmäßige Zustimmungsvorbehalt der Bank ist auch dann wirksam, wenn die Grundschuldsicherheit von dem Grundstückseigentümer gegeben wurde (Fortführung von Senat, Urteil vom 09.02.1990 - V ZR 200/88, IBRRS 1990, 0441 = BGHZ 110, 241).*)

2. Ein solcher Zustimmungsvorbehalt benachteiligt den Sicherungsgeber entgegen den Geboten von Treu und Glauben auch dann nicht unangemessen, wenn die Allgemeinen Geschäftsbedingungen keinen Anspruch auf Zustimmung vorsehen.*)

3. Der Sicherungsgeber hat jedenfalls dann einen Anspruch auf Zustimmung, wenn ein schützenswertes Interesse der Bank an deren Verweigerung nicht besteht oder seine berechtigten Belange an der Abtretbarkeit des Rückgewähranspruchs überwiegen.*)

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