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IBRRS 2023, 1543; IMRRS 2023, 0714
Verkäufer haftet nicht für die Gebühr für eine Auflassungsvormerkung

KG, Beschluss vom 17.04.2023 - 5 W 44/23

Zur Haftung des Grundstücksverkäufers gem. § 22 Abs. 1 GNotKG für die Gerichtskosten einer zu Gunsten des Käufers eingetragenen Eigentumsverschaffungsvormerkung.*)

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