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IBRRS 2019, 2720; IMRRS 2019, 1000
Einzelkaufleute sind mit bürgerlichem Namen einzutragen!

OLG Naumburg, Beschluss vom 17.08.2017 - 12 Wx 24/17

Einzelkaufleute als Inhaber von Grundstücksrechten sind mit ihrem bürgerlichen Namen, nicht mit der Firma in das Grundbuch einzutragen.*)

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