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IBRRS 2020, 1219; IMRRS 2020, 0516
Zustimmungsvorbehalt als Inhalt des Erbbaurechts?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.01.2020 - 5 W 83/19

Die Vereinbarungen, wonach eine Änderung des vereinbarten Verwendungszwecks und wesentliche bauliche Veränderungen der Bauwerke und Nebenanlagen bzw. deren teilweiser oder ganzer Abbruch der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Grundstückseigentümers bedürfen, können mit dinglicher Wirkung zum Inhalt eines Erbbaurechts gemacht werden.*)

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