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IBRRS 2022, 2233; IMRRS 2022, 0927
Mit Beitrag
Nachträgliche Dämmung eines Altbaus darf auch in Berlin auf Nachbargrundstück ragen

BGH, Urteil vom 01.07.2022 - V ZR 23/21

1. Der gegen den Nachbarn gerichtete Anspruch des Grundstückseigentümers aus § 16a NachbG-BE auf Duldung einer grenzüberschreitenden Wärmedämmung hat einzig zur Voraussetzung, dass die Überbauung zum Zwecke der Dämmung eines bereits bestehenden, an der Grundstücksgrenze errichteten Gebäudes erfolgt. Einschränkungen des Duldungsanspruchs, wie sie die Nachbarrechtsgesetze anderer Bundesländer enthalten, können der Regelung nicht unter Rückgriff auf "allgemeine Rechtsgrundsätze" oder im Wege der verfassungskonformen Auslegung entnommen werden.*)

2. Zur materiellen Verfassungsmäßigkeit von § 16a NachbG-BE.*)

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