BAG, Beschluss vom 24.07.2019 - 3 AZN 627/19
1. Eine Rechtsfrage ist eine Frage, die die Wirksamkeit, den Geltungsbereich, die Anwendbarkeit oder den Inhalt einer Norm zum Gegenstand hat.
2. Die Auslegung Allgemeiner Geschäftsbedingungen ist keine Rechtsfrage (von grundsätzlicher Bedeutung), weil Allgemeine Geschäftsbedingungen keine Rechtsnormen, sondern vertragliche Regelungen sind.
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