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IBRRS 2020, 0226; IMRRS 2020, 0086; IVRRS 2020, 0032
Nicht im Verteilungstermin erschienen: Anlass zur Klageerhebung gegeben?

BGH, Beschluss vom 19.12.2019 - IX ZB 41/19

Ein Beklagter gibt regelmäßig nicht schon dann Veranlassung zur Erhebung einer Widerspruchsklage, wenn er als Gläubiger im Verteilungstermin nicht erscheint und deshalb kraft Gesetzes vermutet wird, dass er einen seine in den Teilungsplan aufgenommenen Ansprüche betreffenden Widerspruch eines anderen Gläubigers nicht anerkennt.*)

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