Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 0424; IMRRS 2020, 0159; IVRRS 2020, 0071
Vergütung des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei ist keine Masseverbindlichkeit

BGH, Urteil vom 28.11.2019 - IX ZR 239/18

1. Die Ansprüche des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei auf Vergütung für seine Tätigkeit stellen keine Masseverbindlichkeiten dar.*)

2. Bürgerlich-rechtliche Rechtsbeziehungen zwischen dem Kanzleiabwickler und dem ehemaligen Rechtsanwalt bestehen nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Rechtsanwalts nicht zu Lasten der Masse fort, soweit der ehemalige Rechtsanwalt als Auftraggeber anzusehen ist.*)

3. Ein Dienstvertrag des Schuldners, der kein Dauerschuldverhältnis begründet, besteht nicht mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort. Dies gilt auch für Anwaltsverträge.*)

Dokument öffnen Volltext