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IBRRS 2020, 3235; IMRRS 2020, 1310
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Wann verjährt der Anspruch auf Herausgabe der Handakten?

BGH, Urteil vom 15.10.2020 - IX ZR 243/19

Der Anspruch des Mandanten auf Herausgabe der Handakten verjährt nach den bürgerlich-rechtlichen Vorschriften. Die berufsrechtlichen Bestimmungen über die Länge der Aufbewahrungsfrist haben keinen Einfluss auf den Lauf der Verjährung.*)

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