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IBRRS 2020, 0357; IMRRS 2020, 0128; IVRRS 2020, 0058
Begründung kann nicht erzwungen werden

BGH, Beschluss vom 17.12.2019 - V ZR 87/19

Über den Umweg einer Anhörungsrüge kann eine Partei die Mitteilung einer Begründung nicht erzwingen.

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