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IBRRS 2020, 0423; IMRRS 2020, 0172; IVRRS 2020, 0079
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Besser längere Fristen beantragen ...

BGH, Beschluss vom 26.11.2019 - VIII ZA 4/19

Bei einem Fristverlängerungsantrag, der sich bis zu einem bestimmten Datum richtet, ist regelmäßig nicht anzunehmen, dass abweichend vom Wortlaut eine nach den jeweiligen Vorschriften grundsätzlich mögliche weitergehende Fristverlängerung begehrt wird (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 11.11.1993 - VII ZB 24/93, NJW-RR 1994, 568 unter II 1 a). *)

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