BGH, Beschluss vom 18.12.2019 - XII ZR 67/19
Eine Partei genügt bei einem von ihr zur Rechtsverteidigung gehaltenen Sachvortrag ihren Substanziierungspflichten, wenn sie Tatsachen vorträgt, die in Verbindung mit einem Rechtssatz geeignet sind, das von der anderen Seite geltend gemachte Recht als nicht bestehend erscheinen zu lassen (im Anschluss an Senatsbeschluss vom 27.07.2016 - XII ZR 59/14, IBRRS 2016, 2223 = NJW-RR 2016, 1291).*)
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