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IBRRS 2020, 2192; IMRRS 2020, 0915; IVRRS 2020, 0384
Gerichtliche Zustellung oder formlose Mitteilung?

BayObLG, Beschluss vom 23.07.2020 - 1 AR 54/20

Enthält ein Schriftstück mehrere Anträge und richtet sich der Zustellungswille des Gerichts nur auf einen Teil davon, so entfaltet die Zustellung des gesamten Schriftstücks nur hinsichtlich dieser Anträge Wirkungen. Hinsichtlich der anderen, nicht vom Zustellungswillen erfassten Anträge liegt lediglich eine formlose Mitteilung vor.*)

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