Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1294; IMRRS 2021, 0491
Mit Beitrag
Sachverständiger befangen: Auch für ein mangelfreies Gutachten gibt es keine Vergütung!

LG Düsseldorf, Beschluss vom 02.03.2021 - 7 O 95/17

1. Eine begründete Ablehnung des Sachverständigen wegen Befangenheit und die hierdurch bedingte Unverwertbarkeit des Gutachtens führen nur dann zum Entfall des Vergütungs- oder Entschädigungsanspruchs des Sachverständigen, wenn dieser den Ablehnungsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet hat.

2. Der durch seine Formulierungen verursachte Anschein der Parteilichkeit macht das Gutachten unbrauchbar, auch wenn es sachlich tatsächlich ohne Mängel ist.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2021, 329