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IBRRS 2020, 0557; IMRRS 2020, 0204
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Fristwahrung per Fax nicht möglich: Rechtsanwalt muss kein beA nutzen!

LG Mannheim, Beschluss vom 17.01.2020 - 1 S 71/19

Scheitert die Übertragung eines fristgebundenen Schriftsatzes per Telefax, ist der Rechtsanwalt nicht verpflichtet, den Schriftsatz über das besondere elektronische Anwaltspostfach zu versenden.*)

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