Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2019, 3049; IMRRS 2019, 1138
Mit Beitrag
Nur verwertbarer Teil des Gutachtens wird bezahlt!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.09.2019 - 10 W 104/19

Ist ein Sachverständigengutachten wegen objektiv feststellbarer Mängel nur zum Teil verwertbar, erhält der Sachverständige für solchen Zeitaufwand und bare Aufwendungen eine Vergütung, die auf den vom Gericht verwerteten bzw. verwertbaren Teil seiner Leistung entfallen. Die Vergütung ist in diesem Fall konkret unter Benennung der vom Gericht für bestimmungsgemäß verwertbar erachteten Leistungsteile zu errechnen.*)

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 101