Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 0026; IMRRS 2020, 0014
Mit Beitrag
Nachfrist wird nicht eingehalten: 500 Euro Ordnungsgeld!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2019 - 5 W 32/19

Weist ein gerichtlich bestellter Sachverständiger das Gericht nicht vor Fristablauf darauf hin, dass die vom Gericht für die Erstellung des Gutachtens gesetzte Nachfrist nicht eingehalten werden kann, ist ein ein Ordnungsgeld begründendes Verschulden des Sachverständigen zu bejahen. Dabei ist eine Nachfrist von lediglich einem Monat ausreichend bemessen.

Dokument öffnen Volltext
Dokument öffnen IBR 2020, 158