OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11.11.2019 - 5 W 32/19
Weist ein gerichtlich bestellter Sachverständiger das Gericht nicht vor Fristablauf darauf hin, dass die vom Gericht für die Erstellung des Gutachtens gesetzte Nachfrist nicht eingehalten werden kann, ist ein ein Ordnungsgeld begründendes Verschulden des Sachverständigen zu bejahen. Dabei ist eine Nachfrist von lediglich einem Monat ausreichend bemessen.
Volltext