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IBRRS 2019, 1437; IMRRS 2019, 0536; IVRRS 2019, 0208
Zustellung durch PZU nachgewiesen: Wie kann der Gegenbeweis geführt werden?

OLG Dresden, Beschluss vom 06.03.2019 - 4 U 163/19

1. Ist die Zustellung eines Versäumnisurteils durch Postzustellungsurkunde nachgewiesen, kann der Gegenbeweis nicht mit der bloßen Versicherung, das Schriftstück gleichwohl nicht erhalten zu haben, geführt werden.*)

2. Liegt der Versäumung einer Rechtsmittelfrist ein Büroversehen zugrunde, geht es zu Lasten der Partei, wenn sich die Ursache dieses Büroversehens und die Verantwortlichkeit des Rechtsanwalts hierfür nicht aufklären lässt.*)

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