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IBRRS 2019, 2118; IMRRS 2019, 0783; IVRRS 2019, 0306
Mit Beitrag
Privatgutachten kann Gerichtsgutachten entbehrlich machen!

OLG Dresden, Beschluss vom 05.06.2019 - 4 U 548/19

Ein Privatgutachten kann die Einholung eines gerichtlichen Sachverständigengutachtens entbehrlich machen, wenn es die Beweisfragen abschließend und vollständig beantwortet. Nur der Gegner der vorlegenden Partei kann den Gegenbeweis durch einen Antrag auf Einholung eines Gerichtsgutachtens antreten.*)

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Dokument öffnen IBR 2019, 594