OLG Dresden, Urteil vom 28.01.2020 - 4 U 559/17
Der nach Schluss der mündlichen Verhandlung erfolgte Streitbeitritt ist nur dann rechtsmissbräuchlich, wenn der Beitretende zum Zeitpunkt der Beitrittserklärung sicher weiß, dass die unterstützte Partei im Rechtsstreit unterliegen wird.*)
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