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IBRRS 2020, 3395; IMRRS 2020, 1372
Mit Beitrag
Ermittlung des Sachverhalts als Befangenheitsgrund?

OLG Dresden, Beschluss vom 02.11.2020 - 4 W 641/20

1. Wird einem Sachverständigen kein Sachverhalt vorgegeben, den er seiner Begutachtung zugrunde zu legen hat, kann der Vorwurf der Befangenheit nicht darauf gestützt werden, dass der Sachverständige den Sachverhalt eigenständig anhand der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen ermittelt.*)

2. Allein dadurch, dass der Sachverständige dem Gericht Hinweise für die weitere Beweisaufnahme gibt, die außerhalb seines eigentlichen Antrags liegen, macht er sich noch nicht befangen.*)

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Dokument öffnen IBR 2021, 50