Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 3426; IMRRS 2020, 1389; IVRRS 2020, 0622
Ungünstiges Ergebnis einer Beweiswürdigung ist keine Gehörsverletzung!

OLG Dresden, Beschluss vom 08.10.2020 - 4 W 655/20

1. Allein der Bezug auf das ungünstige Ergebnis einer Beweiswürdigung reicht für die Darlegung einer Gehörsrügenverletzung nicht aus. Gleiches gilt für die Behauptung im Rechtsmittelverfahren perpetuierter Gehörsrügenverletzungen der Vorinstanz.*)

2. Jedenfalls ein mit einer unzulässigen Gehörsrüge verknüpftes Befangenheitsgesuch ist nach einer die Instanz abschließenden Entscheidung unzulässig und kann durch die an der Ausgangsentscheidung beteiligten Richter verworfen werden.*)

Dokument öffnen Volltext