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IBRRS 2020, 3331; IMRRS 2020, 1353; IVRRS 2020, 0607
Vergleich im ersten Termin: Kein Ordnungsgeld gegen säumigen Zeugen!

OLG Dresden, Beschluss vom 14.10.2020 - 4 W 749/20

Wird das Verfahren im ersten Termin durch Vergleich beendet, kommt die Verhängung eines Ordnungsgeldes gegen einen säumigen Zeugen nicht mehr in Betracht.*)

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