OLG Dresden, Beschluss vom 29.05.2020 - 8 W 350/20
1. Die Bestellung eines Prozesspflegers nach § 57 Abs. 1 ZPO kann regelmäßig nicht unter Verweis auf eine mögliche Notgeschäftsführerbestellung analog § 29 BGB abgelehnt werden.*)
2. Zu den Anforderungen an eine Gefahr im Verzug im Sinne des § 57 Abs. 1 ZPO.*)
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