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Zwangsversteigerungsantrag abgelehnt: Interesse am Aufschub ist wertbestimmend!
OLG Frankfurt, Beschluss vom 07.01.2020 - 26 W 1/20
Im Falle einer Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags nach § 180 Abs. 2 ZVG ist für die Wertfestsetzung das Interesse der Beschwerdeführerin am Aufschub wertbestimmend.*)