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IBRRS 2020, 0025; IMRRS 2020, 0013; IVRRS 2020, 0006
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Kostenvorschuss statt Schadensersatz: Zinsen erst ab Zustellung der Klageänderung!

OLG Köln, Beschluss vom 17.05.2019 - 19 U 187/18

Wechselt der Kläger während des Prozesses aufgrund einer geänderten Rechtsprechung von einem Schadensersatzanspruch auf den Ersatzvornahmekostenvorschuss, so stehen ihm Zinsen auf die geltend gemachte Forderung erst ab dem Zeitpunkt der Zustellung der Klageänderung beim Beklagten zu.

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