OLG München, Beschluss vom 19.11.2020 - 34 Wx 430/20
Zur effektiven Gewährung rechtlichen Gehörs im Rahmen eines Geschäftswertfestsetzungsverfahrens ist der Beteiligte nicht nur vorab auf die Grundlagen der Berechnung hinzuweisen, vielmehr sind ihm auch Unterlagen zur Verfügung zu stellen, auf sich die Entscheidung gründen soll. Nur so kann ein Beteiligter vor Erlass der Entscheidung in die Lage versetzt werden, die Entscheidung zu einer Wertberechnung nachzuvollziehen und Fehler der Entscheidung zu benennen (Anschluss an OLG München vom 8.1.2018, 31 Wx 12/18 Kost).*)
Volltext