Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2020, 0334; IMRRS 2020, 0120; IVRRS 2020, 0054
Was ist rechtskräftig entschieden?

OLG München, Urteil vom 13.11.2018 - 9 U 589/18

1. Missachtet die erste Instanz die Bindungswirkung eines zurückverweisenden Urteils, liegt darin jedenfalls dann ein erheblicher Mangel, wenn dadurch das Parteivorbringen beschnitten wird.

2. Die fehlerhafte Überprüfung eines obergerichtlichen Urteils ist nicht anders zu bewerten als die Missachtung der Bindungswirkung eines zurückweisenden Urteils. Eine obergerichtliche Entscheidung hat der erstinstanzliche Richter ohne Rücksicht auf seine eigene Meinung hinzunehmen.

3. Was rechtskräftig entschieden ist, ergibt sich aus der Urteilsformel, zu deren Auslegung Tatbestand und Entscheidungsgründe sowie der in Bezug genommene Parteivortrag samt Antrag und das Protokoll der mündlichen Verhandlung, das der Entscheidung vorausgegangen ist, heranzuziehen sind.

Dokument öffnen Volltext