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IBRRS 2020, 3227; IMRRS 2020, 1308; IVRRS 2020, 0581
Zug-um-Zug-Verurteilung: Gegenleistung erhöht den Streitwert nicht!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 28.09.2020 - 2 W 23/20

1. Bei einem auf Zug-um-Zug-Verurteilung gerichteten Klageantrag bleibt die Gegenleistung für die Bemessung des Gebührenstreitwerts außer Betracht.*)

2. Das gilt auch, wenn der Kläger die Verurteilung der Beklagten zur Zahlung einer bestimmten Geldsumme Zug um Zug gegen Zahlung einer in das Ermessen des Gerichts gestellten Nutzungsentschädigung beantragt.*)

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