Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.
IBRRS 2021, 1632; IMRRS 2021, 0587; IVRRS 2021, 0253
Wann sind Kosten mehrerer Rechtsanwälte bei Streitgenossen erstattungsfähig?

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 27.04.2021 - 9 W 24/20

Die Mehrkosten, die dadurch entstehen, dass der im Rahmen einer (Dritt-) Widerklage gesamtschuldnerisch mit dem Kläger in Anspruch genommene Haftpflichtversicherer einen gemeinsamen Anwalt mit der Verteidigung gegen die Widerklage beauftragt, während der Kläger bei der Geltendmachung des Klageanspruchs durch einen eigenen Anwalt vertreten wird, sind regelmäßig notwendig und erstattungsfähig.*)

Dokument öffnen Volltext