OLG Stuttgart, Beschluss vom 22.05.2020 - 1 W 20/20
Weist der Einzelrichter auf die Möglichkeit der Verjährung hin, ohne dass die Erhebung dieser Einrede im Vorbringen der Beklagten auch nur angedeutet wurde, rechtfertigt dies die Besorgnis der Befangenheit.
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