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IBRRS 2020, 0295; IMRRS 2020, 0108; IVRRS 2020, 0047
Ohne Akte keine Akteneinsicht!

OVG Saarland, Beschluss vom 20.01.2020 - 2 B 316/19

Ein Anspruch auf Akteneinsicht setzt das Vorhandensein einer Akte voraus.*)

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