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IBRRS 2019, 2918; IMRRS 2019, 1097; IVRRS 2019, 0439
Anfechtungsklage ist unzulässig: Fortsetzungsfeststellungsklage ebenfalls!

VG München, Urteil vom 28.08.2019 - 9 K 18.5261

Anfechtungsklage und Fortsetzungsfeststellungsklage gegen einen Bescheid, mit dem ein belastender Verwaltungsakt kostenfrei aufgehoben worden ist, sind mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig.

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