VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 09.01.2020 - 10 S 1579/18
Der Streitwert einer Anfechtungsklage gegen eine abfallrechtliche Auflage zur Beibringung einer Sicherheitsleistung bemisst sich nach dem Betrag der für den Betreiber mit der Auflage verbundenen Mehrkosten.*)
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