VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 29.04.2021 - 5 S 3134/20
1. Das Gericht darf nur solches Vorbringen in nach § 173 Satz 1 VwGO i.V.m. § 283 ZPO nachgelassenen Schriftsätzen berücksichtigen, das sich im Rahmen des gewährten Nachschubrechts hält. Der Schriftsatznachlass berechtigt nicht zur Nachholung in der mündlichen Verhandlung versäumter Klageanträge.*)
2. Der Versagungsgrund des § 25 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 Alt. 3 LLG ist auch unter Berücksichtigung der Regelung des § 27a Abs. 1 LLG nicht dahingehend auszulegen, dass ein „automatisches Hineinwachsen“ von Dauergrünland in naturschutzfachlich hochwertiges Dauergrünland seit dem 1. Januar 2015 nicht mehr möglich wäre.*)
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