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IBRRS 2024, 1209; IMRRS 2024, 0503; IVRRS 2024, 0209
Aufwand für Beratungstermine = erstattungsfähige Aufwendungen?

AG Bautzen, Beschluss vom 11.11.2023 - 21 C 130/22

Der Aufwand für Beratungstermine können erstattungsfähige vorbereitende notwendige Aufwendungen sein.*)

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