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IBRRS 2020, 2541; IMRRS 2020, 1055; IVRRS 2020, 0450
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Mitverpachtung notwendiger Betriebsvorrichtungen ist nicht umsatzsteuerpflichtig!

FG Niedersachsen, Urteil vom 11.06.2020 - 11 K 24/19

Die Umsatzsteuerpflicht der Vermietung und Verpachtung von Betriebsvorrichtungen nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG gilt nicht, wenn Einrichtungsgegenstände mitverpachtet werden, die für den bestimmungsgemäßen Gebrauch der jeweiligen Immobilien zwingend erforderlich sind und diese erst betriebs- und benutzungsfähig machen.*)

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Dokument öffnen IMR 2021, 1026 (nur online)