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Online seit 5. Mai

IMRRS 2025, 0566
Mit Beitrag
GewerberaummieteGewerberaummiete
Flüchtlingsunterkunft statt Garni-Hotel: Eigentümer darf Pachtvertrag fristlos kündigen

OLG Celle, Urteil vom 17.04.2025 - 2 U 148/24

1. Eine unbefugte Gebrauchsüberlassung liegt vor, wenn der Mieter von Räumlichkeiten zum Betrieb eines Hotels der gehobenen Mittelklasse (Garni) sämtliche Zimmer des Hotels ohne Zustimmung des Vermieters einer Kommune auf der Grundlage eines Beherbergungsvertrags zur Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stellt.*)

2. Die unbefugte Gebrauchsüberlassung rechtfertigt sowohl eine Kündigung auf der Grundlage von § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 BGB als auch auf der Grundlage von § 543 Abs. 1 Satz 2 BGB.*)

3. Nach Wirksamwerden einer Kündigung besteht eine Auskunftspflicht des Mieters hinsichtlich der gezogenen Nutzungen.*)

4. Ein Anspruch auf Nutzungsersatz scheidet nicht wegen Vorhandenseins eines Rechtsirrtums über die Berechtigung zur fristlosen Kündigung aus.*)

5. § 721 ZPO ist nicht auf Räumungsurteile anwendbar, die ein gewerbliches Mietverhältnis betreffen.*)

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IMRRS 2025, 0563
RechtsanwälteRechtsanwälte
Keine Antragsbindung im Wertfestsetzungsverfahren!

OLG Celle, Beschluss vom 25.04.2025 - 24 U 212/22

Im Wertfestsetzungsverfahren nach § 33 Abs. 1 RVG ist das Gericht durch einen bezifferten Antrag nicht daran gehindert, den Gegenstandswert auf einen höheren als den beantragten Betrag festzusetzen. Der Grundsatz der Antragsbindung aus § 308 Abs. 1 Satz 1 ZPO ist insofern weder unmittelbar noch mittelbar anwendbar.*)

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IMRRS 2025, 0555
ProzessualesProzessuales
Urteilsergänzung auch hinsichtlich Abwendungsbefugnis zulässig?

OLG Bremen, Urteil vom 23.04.2025 - 1 U 12/24

1. Die Urteilsergänzung nach § 716 ZPO erfasst nicht nur Entscheidungen über die vorläufige Vollstreckbarkeit selbst nach den §§ 708 und 709 ZPO, sondern auch die Entscheidungen nach § 711 ZPO über die Abwendungsbefugnis sowie nach § 712 ZPO über einen Schutzantrag des Schuldners.*)

2. Eine Urteilsergänzung im Hinblick auf eine fehlende Einräumung einer Abwendungsbefugnis nach § 711 S. 1 ZPO durch Hinterlegung scheidet bereits dann aus, wenn das Urteil lediglich die Möglichkeit einer Abwendung durch Sicherheitsleistung nach § 711 S. 1 Alt. 1 ZPO vorsieht, ohne auch eine Hinterlegung nach § 711 S. 1 Alt. 2 ZPO zu ermöglichen.*)

3. Die Hinterlegung im Sinne des § 711 S. 1 Alt. 2 ZPO bezieht sich in Abgrenzung zur Sicherheitsleistung durch Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren nach § 711 S. 1 Alt. 1 ZPO i.V.m. § 108 Abs. 1 S. 2 ZPO auf die Möglichkeit, zur Abwendung der Zwangsvollstreckung von Herausgabeansprüchen oder Lieferansprüchen (z.B. auf Übereignung beweglicher Sachen) den geschuldeten Gegenstand zu hinterlegen.*)

4. Eine Unrichtigkeit des Tatbestandes nach § 320 Abs. 1 ZPO liegt dann vor, wenn das Gericht den Sach- oder Streitstand unzutreffend wiedergibt und im Tatbestand etwas beurkundet, was die Parteien so nicht vorgetragen haben.*)

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Online seit 2. Mai

IMRRS 2025, 0561
WohnraummieteWohnraummiete
Wie viele Fahrradabstellmöglichkeit muss es geben?

AG Pankow, Urteil vom 02.07.2024 - 101 C 161/23

1. Die Merkmalgruppe "Küche" des Berliner Mietspiegels ist negativ zu bewerten, wenn die Küche nicht mit einer Spüle ausgestattet ist.

2. Das Negativmerkmal "Keine Fahrradabstellmöglichkeit auf dem Grundstück" besteht nur dann, wenn wirklich kein Fahrrad auf dem Grundstück, sei es vor oder hinter dem Wohngebäude, sei es mit oder ohne eine Vorrichtung zur Diebstahlssicherung, abgestellt werden kann. Demnach genügt ein Fahrradbügel für 6 Mieter.

3. Der Instandhaltungszustand eines Gebäudes einschließlich seines Treppenhauses und Eingangsbereichs ist immer auch im Vergleich zu Gebäuden der gleichen Altersklasse zu sehen.

4. Eine gewisse Kellerfeuchte ist bei einem Wohngebäude aus der Zeit der Weimarer Republik nichts Ungewöhnliches und begründet noch keinen - gemessen an anderen Wohngebäuden ähnlichen Alters - negativ auffallenden und damit schlechten Instandhaltungszustand.

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IMRRS 2025, 0562
ProzessualesProzessuales
Einwendungen gegen Gerichtsgutachten können in zweiter Instanz nachgeholt werden!

BGH, Urteil vom 10.04.2025 - III ZR 431/23

1. Der Tatrichter muss nach pflichtgemäßem Ermessen beurteilen, ob bei der Schadensschätzung nicht wenigstens die Schätzung eines Mindestschadens möglich ist, und darf eine solche Schätzung erst dann gänzlich unterlassen, wenn sie mangels jeglicher konkreter Anhaltspunkte völlig in der Luft hinge und daher willkürlich wäre.

2. Einwendungen gegen ein Gerichtsgutachten können auch in zweiter Instanz unter Bezugnahme auf ein Privatgutachten erhoben werden, wenn die Partei in erster Instanz nicht verpflichtet war, solche Einwendungen vorzubringen.

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Online seit 30. April

IMRRS 2025, 0476
BauträgerBauträger
Mängel vs. Schlussrate: Bauträger zieht den Kürzeren!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.03.2025 - 22 U 106/24

1. Eine Klausel, die die Fälligkeit des Übereignungsanspruchs von der Zahlung des "gesamten Kaufpreises" abhängig macht, benachteiligt den Erwerber unangemessen und ist deshalb unwirksam.

2. Der Bauträger verhindert treuwidrig den Eintritt der Fälligkeit des Übereignungsanspruchs, wenn er durch mangelhafte Leistung die Ursache dafür setzt, dass der Kaufpreis nicht vollständig gezahlt wird. In diesem Fall kann die Übereignung nicht wegen eines offenen Anspruchs auf Restkaufpreiszahlung verweigert werden.

3. Jedenfalls wenn ein Mangel feststeht, kann der Erwerber nicht darauf verwiesen werden, als Voraussetzung der Eigentumsübertragung Sicherheit leisten zu müssen.

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IMRRS 2025, 0556
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Corona-Pandemie rechtfertigt keine Aufgabe des Eigenbedarfs

LG Berlin II, Beschluss vom 04.09.2024 - 64 S 281/22

Setzt der Vermieter die seiner Eigenbedarfskündigung zu Grunde gelegte Absicht, selbst in die Wohnung einzuziehen, nach Auszug des Mieters nicht um, so hat er stimmig darzulegen, aus welchen Gründen der mit der Kündigung vorgebrachte Eigenbedarf nachträglich entfallen sein soll. Dazu genügt es nicht, auf Verzögerungen durch erforderliche Umbaumaßnahmen und die sich anschließende Corona-Pandemie zu verweisen, die im Sinne eines Wegfalls der Geschäftsgrundlage die Aufgabe jeglicher Umzugspläne rechtfertigen könne. Vielmehr ist darzulegen, welche konkreten Planungen und tatsächlichen Vorbereitungen es zur Umsetzung des behaupteten Eigenbedarfs gab. Ohne die Darlegung konkreter Planungen lässt sich nicht feststellen, dass, weshalb und wie genau sich die Pläne des Vermieters überhaupt geändert haben (Anschluss/Umsetzung BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - VIII ZR 300/15, IMR 2017, 9; BGH, Urteil vom 18.05.2005 - VIII ZR 368/03, IMR 2007, 1122 - nur online).*)

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IMRRS 2025, 0545
WohnraummieteWohnraummiete
Wohnung oder nicht - das ist hier die Frage!

AG Koblenz, Urteil vom 10.04.2025 - 152 C 2003/24

1. Bereits der Ausschluss nur einzelner Kündigungsgründe im Mietvertrag genügt, um die Schriftform erforderlich zu machen.

2. Aus einem Ankaufsrecht des Mieters als solchem folgt kein Verbot der ordentlichen Kündigung durch den Vermieter.

3. Für die Beurteilung, ob in einem Gebäude mehr als zwei Wohnungen vorhanden sind, ist die Verkehrsanschauung maßgebend. Danach wird unter einer Wohnung ein selbstständiger, räumlich und wirtschaftlich abgegrenzter Bereich verstanden, der eine eigenständige Haushaltsführung ermöglicht. Hierzu gehören u.a. eine Küche/Kochgelegenheit sowie Wasserversorgung, Ausguss und Abort. Alle diese Einrichtungsmerkmale müssen sich innerhalb der abgeschlossenen Wohnung befinden.

4. Es kommt entscheidend darauf an, ob der Mieter nach dem Verständnis eines objektiven Dritten zum Zeitpunkt der Kündigung davon ausgehen musste, dass in dem Mietobjekt nicht mehr als zwei selbständige Haushalte geführt werden.

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IMRRS 2025, 0554
ProzessualesProzessuales
Neues Vorbringen ist begründungsbedürftig!

OLG Stuttgart, Urteil vom 25.03.2025 - 6 U 110/24

Eine Berufung, die ausschließlich auf neues Vorbringen gestützt ist, setzt für deren Zulässigkeit eine ausreichende Begründung zu den Tatsachen voraus, die eine Zulassung des neuen Vorbringens rechtfertigen.*)

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Online seit 29. April

IMRRS 2025, 0496
BauvertragBauvertrag
Konkludente Abnahme trotz vereinbarter förmlicher Abnahme?

OLG Nürnberg, Beschluss vom 25.06.2024 - 6 U 797/23

1. Eine konkludente Abnahme scheidet aus, wenn die Parteien eine förmliche Abnahme vereinbart haben.

2. Der Auftraggeber darf sich jedenfalls dann nach Treu und Glauben nicht (mehr) auf eine fehlende förmliche Abnahme berufen, wenn die Voraussetzungen der Abnahme vorliegen und die Handlungen des Auftraggebers auf eine Billigungserklärung schließen lassen. Voraussetzung ist, dass die Parteien von der eigentlich vereinbarten förmlichen Abnahme abgewichen sind.

3. Die Annahme eines Abrechnungsverhältnisses setzt voraus, dass das Werk als fertig gestellt vom Auftragnehmer angeboten wurde.

4. Ein Abzug "neu für alt" kommt bei einem Vorschussanspruch nur dann in Betracht, wenn durch die Mängelbeseitigung eine deutlich verlängerte Nutzungsdauer entsteht und der Mangel sich verhältnismäßig spät ausgewirkt hat und der Auftraggeber bis dahin keine Gebrauchsnachteile hinnehmen musste

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IMRRS 2025, 0491
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Erhöhung der Miete im laufenden Mietverhältnis unterfällt nicht der Mietpreisbremse

LG Berlin II, Beschluss vom 28.05.2024 - 64 S 50/24

Als wirksame "Vormiete" i.S.d. § 556e Abs. 1 Satz 1 BGB kommt jede nach Abschluss des Vor-Mietvertrags durch Vereinbarung der Mietvertragsparteien geänderte Miete in Frage, denn eine solche Mietvereinbarung im laufenden Mietverhältnis ist nicht an den Vorschriften der §§ 556d ff. BGB zu messen. Ein Vergleich der Parteien des Vor-Mietverhältnisses über die Miethöhe, den diese im Hinblick auf einen zwischen ihnen umstrittenen Verstoß gegen die Vorschriften der §§ 556d ff. BGB schlossen, ist daher geeignet, eine nach diesen Vorschriften teilunwirksame Mietabsprache ex nunc zu heilen (Anschluss BGH, Urteil vom 28.09.2022 - VIII ZR 300/21, IMR 2022, 483.)*)

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IMRRS 2025, 0547
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Vereinbarung einer Indexmiete muss klar geregelt sein

LG Berlin II, Beschluss vom 13.01.2025 - 63 S 138/24

1. Befindet sich die Klausel zur Vereinbarung einer Indexmiete als Unterpunkt unter einem mit "Sonstige Vereinbarungen" überschriebenen Paragraphen und regelt dieser in den Ziffern 1 bis 3 keine materiellen Mietvertragspflichten, sondern befasst sich u.a. mit der formellen Wirksamkeit des Mietvertrags und der Kommunikation der Parteien, so ist diese Klausel überraschend und damit unwirksam. Denn eine Klausel zur Regelung der Miethöhe ist an dieser Stelle und in diesem Zusammenhang als überraschend anzusehen, weil sie nach keinem Verständnis zu der Überschrift "sonstige Vereinbarungen" passt.

2. Eine solche Klausel ist zudem intransparent, wenn sie lediglich auf § 557b BGB verweist, ohne zu erläutern, welcher Inhalt damit gemeint ist. Bloße Paragraphenangaben sind gegenüber Verbrauchern intransparent.

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IMRRS 2025, 0553
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Vermietung von WG-Zimmern: Wer wird Vertragspartner des Energie-Versorgers?

BGH, Beschluss vom 11.02.2025 - VIII ZR 300/23

1. Zum Adressaten der in der Bereitstellung von Strom und Gas liegenden Realofferten eines Versorgungsunternehmens im Fall der separaten Vermietung einzelner Zimmer einer Wohnung, die lediglich über jeweils einen Zähler für Strom und Gas verfügt (im Anschluss an Senatsurteile vom 02.07.2014 - VIII ZR 316/13, Rz. 16, IMR 2014, 393 = BGHZ 202, 17; vom 22.07.2014 - VIII ZR 313/13, Rz. 18, IMR 2014, 394 = BGHZ 202, 158, und vom 27.11.2019 - VIII ZR 165/18, Rz. 26, IMR 2020, 124 = WuM 2020, 94).*)

2. Bei der Vermietung einzelner Zimmer ohne eigene Zähler richtet sich die Realofferte des Versorgungsunternehmens an den Eigentümer der Wohnung, da der Verbrauch nur für die gesamte Wohnung erfasst werden kann.*)

3. Die Entnahme von Strom und Gas durch die Mieter stellt eine konkludente Annahme des Angebots des Versorgungsunternehmens im Namen des Eigentümers dar, wobei die Vertretungsmacht der Mieter aus den Grundsätzen der Duldungsvollmacht folgt.*)

4. Die tatsächliche Verfügungsgewalt über den Versorgungsanschluss bestimmt den Adressaten der Realofferte, wobei bei fehlender separater Verbrauchserfassung der Eigentümer als Vertragspartner des Versorgungsunternehmens anzusehen ist.*)

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IMRRS 2025, 0551
RechtsanwälteRechtsanwälte
Warum ein Schriftsatz nicht (nur) mit "Rechtsanwalt" enden sollte...

BGH, Beschluss vom 11.03.2025 - VI ZB 5/24

1. Zu den Anforderungen des § 130a Abs. 3 Satz 1 ZPO an die Übermittlung eines elektronischen Dokuments.*)

2. Eine Berufungsbegründung, die mit dem Wort "Rechtsanwalt" ohne Namenszusatz endet, ist weder mit einer einfachen Signatur eines Rechtsanwalts versehen, wofür die einfache Wiedergabe des Namens am Ende des Textes ausreicht, noch auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht worden.

3. Mit der qualifizierten elektronischen Signatur ist die Vermutung verbunden, dass der Unterzeichner sich den Inhalt eines Schreibens zu eigen gemacht hat und dafür aufgrund eigener Prüfung die Verantwortung übernimmt.

4. Die einfache Signatur eines Schriftsatzes ist neben der qualifizierten elektronischen Signatur nicht erforderlich. Weiter ist es nicht erforderlich, dass der Schriftsatz aus dem beA desjenigen Rechtsanwalts, der den Schriftsatz qualifiziert elektronisch signiert hat, dem Gericht übermittelt wird.

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IMRRS 2025, 0552
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge nur bei neuer und entscheidungserheblicher Gehörsverletzung!

BGH, Beschluss vom 08.04.2025 - VIII ZR 143/24

1. Eine Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der Revision ist nur zulässig, wenn eine neue und eigenständige entscheidungserhebliche Gehörsverletzung durch den Bundesgerichtshof gerügt wird.

2. Die Wiederholung und Vertiefung des bisherigen Vorbringens genügt hierfür ebenso wenig wie die schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung.

3. Liegt eine Beschwerdeerwiderung vor, muss sich der Beschwerdeführer mit dieser auseinandersetzen und darlegen, dass sich die Zurückweisung der Beschwerde auch unter Berücksichtigung der Argumente der Gegenseite nur damit erklären lässt, dass bestimmtes Vorbringen nicht zur Kenntnis genommen worden ist.

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IMRRS 2025, 0429
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
GmbH mietet Monteurunterkünfte an: § 29a ZPO gilt auch hier!

OLG Saarbrücken, Beschluss vom 24.02.2025 - 5 Sa 1/25

Der ausschließliche Gerichtsstand des § 29a Abs. 1 ZPO gilt auch für Streitigkeiten aus einem Mietvertrag, durch den eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung Wohnraum i.S.v. § 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB als Unterkunft für Monteure anmietet.*)

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Online seit 28. April

IMRRS 2025, 0548
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Bei baulichen Veränderungen sind Nachteile des Gebrauchs nicht zu berücksichtigen

BGH, Urteil vom 28.03.2025 - V ZR 105/24

1. Bei der Beurteilung, ob eine bauliche Veränderung (hier: Klimaanlage) einen Wohnungseigentümer gegenüber anderen unbillig benachteiligt und deshalb nicht gestattet werden darf, sind im Grundsatz nur die unmittelbar mit der baulichen Veränderung verbundenen Auswirkungen, nicht aber Auswirkungen des späteren Gebrauchs (hier: tieffrequenter Schall) zu berücksichtigen. Anders kann es nur sein, wenn bereits bei der Gestattung für die Wohnungseigentümer evident ist, dass der spätere Gebrauch zwangsläufig mit einer unbilligen Benachteiligung eines oder mehrerer Wohnungseigentümer einhergehen wird.*)

2. Die Bestandskraft eines Beschlusses, mit dem einem Wohnungseigentümer eine bauliche Veränderung gestattet wird, schließt gegen den Bauwilligen gerichtete Abwehransprüche anderer Wohnungseigentümer wegen Immissionen im räumlichen Bereich ihres Sondereigentums infolge der Nutzung der baulichen Veränderung nicht aus.*)

3. Ein bestandskräftiger Gestattungsbeschluss hindert die Wohnungseigentümergemeinschaft nicht daran, die Nutzung der baulichen Veränderung auf der Grundlage der für die Hausordnung eingeräumten Beschlusskompetenz zu regeln; derartige Nutzungsregelungen müssen nicht zugleich mit der Gestattung beschlossen werden.*)




IMRRS 2025, 0532
WohnraummieteWohnraummiete
Rüge einer Mietüberhöhung durch vollmachtlosen Vertreter: Mieter kann genehmigen

LG Berlin II, Urteil vom 26.02.2025 - 64 S 189/23

1. Erfolgt die Rüge einer Mietüberhöhung nach § 556g Abs. 2 BGB durch einen vollmachtlosen Vertreter, kann der vertretene Mieter die Rüge gem. §§ 180, 177 Abs. 1, 184 Abs. 1 BGB rückwirkend genehmigen. Das gilt jedenfalls dann, wenn der Vermieter die Rüge nicht entsprechend §§ 174, 180 Satz 2 BGB unverzüglich zurückweist. Der Ausnahmefall des § 184 Abs. 1 2. Halbs. BGB, dass eine Rückwirkung der Genehmigung durch gesetzliche Bestimmung ausgeschlossen sei, liegt hinsichtlich der Rüge nach § 556g Abs. 2 BGB nicht vor. (entgegen LG Berlin, Urteil von 08.08.2024 - 67 S 92/24, IMRRS 2024, 1200).*)

2. Innerhalb des seit dem 01.10.2021 geltenden Gebührenrahmens von 0,5 bis höchstens 1,3 für auf unbestrittene Forderungen bezogene Inkassodienstleistungen kann sich der Ansatz der Höchstgebühr als angemessen darstellen, wenn das Inkassounternehmen Mieterinteressen im Bereich der "Mietpreisbremse" nach §§ 556d ff. BGB verfolgt. Dieses Metier stellt sich - in Relation zum gesamten Spektrum typischer Inkassodienstleistungen - als besonders schwierig dar. Soweit die Inkassodienstleistungen automatisiert erbracht werden, spricht dies nicht entscheidend für den Ansatz einer geringeren Gebühr; denn die dazu genutzten Algorithmen und Plattformen wurden aufwändig entwickelt und bedürfen ständiger Pflege.*)

3. Der Gesetzgeber hat mit dem Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025 klargestellt, dass der Streitwert einer auf Feststellung einer Mietüberhöhung gerichteten Klage nach dem Jahresinteresse zu bemessen ist.*)

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IMRRS 2025, 0492
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss über Erhaltungsmaßnahmen bedarf eines Kostenrahmens oder einer Kostenobergrenze

AG München, Urteil vom 13.03.2025 - 1294 C 22650/24 WEG

1. Die Nennung eines Kostenrahmens oder einer Kostenobergrenze bei Beschlüssen über Erhaltungsmaßnahmen oder bauliche Veränderungen ist wesentliche Tatsachengrundlage für die Ermessensausübung der Wohnungseigentümer. Dies gilt umso mehr als diese auch das Wirtschaftlichkeitsgebot zu beachten haben.*)

2. Wird ein Kostenrahmen oder eine Kostenobergrenze im Beschluss nicht genannt, widerspricht der Beschluss dem Grundsatz ordnungsgemäßer Verwaltung.*)

3. Das Erfordernis der Nennung eines Kostenrahmens oder einer Kostenobergrenze gilt auch für den Fall der Fassung eines Grundlagenbeschlusses, weil bereits hier feststehen muss, ob die Leistungsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft und der einzelnen Wohnungseigentümer gegeben ist und letztere auch wissen müssen, welche voraussichtlichen Kosten auf sie zukommen.*)

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IMRRS 2025, 0533
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Wer auf Klage besteht, muss damit auch leben

AG Duisburg, Urteil vom 05.02.2025 - 504 C 2376/24

1. Das vorgerichtliche Austarieren der tatsächlichen Möglichkeiten trotz Nichtbestehens eines rechtlichen Anspruchs ist nicht als Pflichtverletzung eines Anwaltsvertrags zu werten, selbst wenn der Anwalt den Fall nicht juristisch bis ins Detail analysiert hat.

2. Besteht der Mandant auf Klageerhebung trotz erheblicher Bedenken des Anwalts an deren Erfolgsaussichten (hier: Bedenken gegen Wirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel sowie mögliches negatives Schuldanerkenntnis durch Wohnungsübergabeprotokoll), macht sich der Anwalt nicht schadensersatzpflichtig.

3. Es erscheint unplausibel, dass der Anwalt einen anderen Rechtsanwalt mit einer umfangreichen Prüfung der Rechtslage auf Rechnung vorzunehmen betraut und im Rahmen der Besprechung der Analyse die sehr deutlich formulierten Bedenken des Kollegen gegenüber dem Mandanten nicht zur Sprache bringt.

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IMRRS 2025, 0540
ProzessualesProzessuales
Gebühr wird nicht gezahlt: Klage schlüssig zurückgenommen?

OLG Celle, Beschluss vom 15.04.2024 - 14 W 7/24

Zahlt der Kläger einen Gerichtskostenvorschuss über Jahre nicht ein und unterbleibt deshalb ein Tätigwerden des Gerichts im Zusammenhang mit einer bereits zugestellten Klage, kann das Verhalten des Klägers in Ausnahmefällen dahin aufzufassen, dass er endgültig davon absieht, das Verfahren durchzuführen (hier bejaht).

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Online seit 25. April

IMRRS 2025, 0484
Beitrag in Kürze
ImmobilienImmobilien
Zugeparkter TG-Stellplatz: Falschparker muss Abschleppkosten zahlen

AG München, Urteil vom 27.02.2025 - 191 C 19243/24

1. Blockiert ein Autofahrer durch unzulässiges Parken einen anderen PKW auf dessen Parkfläche nicht nur kurzzeitig, liegt eine Eigentumsverletzung am zugeparkten PKW vor, da dessen Halter diesen in diesem Zeitraum nicht bestimmungsgemäß benutzen konnte. Zudem liegt darin eine Besitzstörung an der Parkfläche/Stellplatz.

2. Der blockierte Halter darf den PKW abschleppen lassen und die aufgewandten Abschleppkosten ersetzt verlangen.

3. Der Halter ist auch nicht gehalten, über einen Anruf bei der Polizei die Identität der Fahrers zu erforschen und diesen zu einem Wegfahren zu bewegen. Zumal ein solcher Anruf nicht erfolgsversprechend ist.

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IMRRS 2025, 0539
Mit Beitrag
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Einfamilienhaus nur bei erkennbarem Wohnzweck!

BGH, Beschluss vom 06.03.2025 - I ZR 61/24

1. Für die Einordnung als Einfamilienhaus - und damit für die Anwendung des Halbteilungsgrundsatzes - ist der für den Makler erkennbare Erwerbszweck maßgeblich.

2. Um ein Einfamilienhaus handelt es sich, wenn der Erwerb des nachzuweisenden oder zu vermittelnden Objekts für den Makler bei Abschluss des Maklervertrags mit dem Erwerber erkennbar Wohnzwecken der Mitglieder eines einzelnen Haushalts dient.

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IMRRS 2025, 0512
ZwangsvollstreckungZwangsvollstreckung
Mängelbeseitigung mehrfach angeboten: Zwangsvollstreckung unzulässig?

OLG Celle, Beschluss vom 07.11.2023 - 4 U 75/23

1. Der Auftragnehmer kann im Wege der sog. verlängerten Vollstreckungsgegenklage materiell-rechtliche Einwendungen gegen einen titulierten Anspruch des Auftraggebers auf Mängelbeseitigung geltend machen.

2. Eine Ermächtigung zur Durchführung der Mängelbeseitigung im Wege der Ersatzvornahme nach § 887 Abs. 1 ZPO führt lediglich dazu, dass der Auftragnehmer sich im Rahmen einer Vollstreckungsgegenklage nicht auf Erfüllung einer Mängelbeseitigungspflicht berufen kann. Andere materiell-rechtliche Einwendungen (hier: Annahmeverzug) können dagegen geltend gemacht werden.

3. Annahmeverzug setzt voraus, dass der Auftragnehmer die geschuldete Leistung in einer den Annahmeverzug begründenden Art und Weise anbietet. Daran fehlt es, wenn der Auftragnehmer die geschuldete Mängelbeseitigung (nur) "nach den anerkannten Regeln der Technik" anbietet, obwohl er nach einem geschlossenen Vergleich dazu verpflichtet ist, bei der Mängelbeseitigung (auch) die Feststellungen und Vorgaben eines Sachverständigen zu beachten.

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IMRRS 2025, 0535
SachverständigeSachverständige
Befangenheitsantrag trotz vorheriger Einlassung!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 03.04.2025 - 17 W 19/24

Die Einlassung der Partei zur Sache und/oder die Antragstellung in der Verhandlung hindern gem. § 43 ZPO oder § 295 ZPO grundsätzlich nicht die Anbringung eines Befangenheitsgesuchs gegen den Sachverständigen.*)

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Online seit 24. April

IMRRS 2025, 0523
WohnraummieteWohnraummiete
Mietobjekt bereits anderweitig verpachtet: Mieter hat Anspruch auf Auskunft über Pachteinnahmen

LG Berlin II, Urteil vom 05.03.2025 - 64 S 199/24

Der Vermieterin ist es i.S.d. § 275 BGB unmöglich, der Mieterin Besitz an der Wohnung zu verschaffen, wenn sie das Mietgebäude an einen Dritten verpachtet hat und dieser selbst gegen höhere Mietzahlungen nicht bereit ist, die Mieterin in die Wohnung aufzunehmen. Die Mieterin hat in diesem Fall gem. §§ 275 Abs. 4, 285 Abs. 1 BGB Anspruch auf Herausgabe des stellvertretenden Commodums, nämlich des anteilig auf den der Mieterin versprochenen Mietgebrauch an der Wohnung entfallenden Pachtertrags; sie kann deswegen nach § 242 BGB Auskunft über die auf die Wohnung entfallenden Pachteinnahmen verlangen. Der Anspruch auf Herausgabe des stellvertretenden Commodums ist nicht deswegen ausgeschlossen, weil es an der Identität zwischen dem der Mieterin geschuldeten Mietgebrauch und den Gebrauchsrechten der Pächterin fehle; denn soweit der versprochene Mietnutzen geht, stimmt er mit dem Pachtnutzen überein, auch wenn der Pächterin noch weitergehende Nutzungsrechte zustehen.*)

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IMRRS 2025, 0407
MietrechtMietrecht
Behindertendiskriminierung bei Vermietung eines Pensionszimmers

LG Meiningen, Urteil vom 15.01.2025 - 4 S 72/24

1. Bei einem auf rasche Zimmerwechsel ausgerichteten, mit Tagespreisen aufwartenden, Übernachtungsverträge typischerweise ohne Ansehung der Person abschließenden Pensionsbetrieb, ohne dass dieses Angebot in ein bestimmtes Konzept bzw. ein erweitertes Angebot - z.B. als Tagungs-, Wellness- oder Familienhotel - eingebettet wird, ist von einem "Massengeschäft" i.S.v. § 19 Abs. 1 Nr. 1 AGG auszugehen.

2. Zur Bemessung eines an der Genugtuungs-, aber auch an der Abschreckungsfunktion von Ansprüchen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz orientierten Entschädigungsanspruchs (hier 1.200 Euro), wenn ein Pensionsgast trotz bestätigter Buchung wegen seiner Blindheit abgewiesen und zwecks Beherbergung an die Zimmervermittlung der städtischen Tourist-Information verwiesen wird, weil ihm, wiewohl in Begleitung einer sehenden Person erscheinend, das sichere Erreichen des im Dachgeschoss gelegenen Zimmers über die allein vorhandene Treppenanlage sowie das Bewältigen einer Schwelle im Zimmer - in (vorgeblicher) Fürsorge des Persionsbetreibers, um der ihm nach den Verhältnissen des Einzelfalls obliegenden Verkehrssicherungspflicht zu entsprechen - nicht zugetraut wurde.

3. Ein Verschulden des Benachteiligenden ist keine Voraussetzung des Anspruchs auf immateriellen Schadensersatz.

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IMRRS 2025, 0527
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Wann endet die Verjährungshemmung bei Anrufung einer Schlichtungsstelle?

OLG Oldenburg, Urteil vom 16.04.2025 - 5 U 74/24

1. Die Verjährungshemmung infolge Anrufung der Schlichtungsstelle endet im Falle fehlenden Einverständnisses der Gegenseite mit Ablauf des Tages, an dem die Schlichtungsstelle veranlasst, dass das fehlende Einverständnis dem Antragsteller bekannt gegeben wird.*)

2. Dieser Zeitpunkt wird regelmäßig durch das Datum des Schreibens der Schlichtungsstelle gekennzeichnet, in welchem diese dem Antragsteller diesen Umstand mitteilt. Es kommt demgegenüber im Regelfall für das Ende der Hemmung nicht darauf an, wann das Schreiben tatsächlich bei der Schlichtungsstelle in den Postausgang gelangt oder wann es zur Post gelangt ist.*)

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IMRRS 2025, 0534
RechtsanwälteRechtsanwälte
ERV-Nutzungspflicht des Rechtsanwalts auch in eigenen Angelegenheiten?

BGH, Beschluss vom 27.03.2025 - V ZB 27/24

Ein Rechtsanwalt, der in einem Teilungsversteigerungsverfahren in eigener Sache tätig wird, ohne als Rechtsanwalt aufzutreten, ist jedenfalls dann zur elektronischen Übermittlung von Schriftsätzen an das Gericht verpflichtet, wenn er Rechtsmittel (hier: Beschwerde gegen die Verkehrswertfestsetzung) einlegt.*)

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IMRRS 2025, 0531
ProzessualesProzessuales
Kostentragung trotz Obsiegens bei "verspäteter" Erledigungserklärung!

KG, Beschluss vom 28.03.2025 - 2 W 9/25

1. Die einseitig gebliebene Erklärung des Gläubigers, dass sein Antrag nach § 888 ZPO in der Hauptsache erledigt sei, ermöglicht es, die Erledigung des Zwangsmittelantrags festzustellen und dem Schuldner die Kosten aufzuerlegen.*)

2. Die Erledigungserklärung kann auch mit einer zulässigen sofortigen Beschwerde des Gläubigers gegen die Zurückweisung des Zwangsmittelantrags eingeführt werden. Selbst wenn die Beschwerde Erfolg hat, hat der Gläubiger die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen, so die Erledigungserklärung bei gewissenhafter Prozessführung bereits im ersten Rechtszug hätte abgegeben werden können.*)

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Online seit 23. April

IMRRS 2025, 0140
Beitrag in Kürze
WohnraummieteWohnraummiete
Grundloses Abschleppen des Fahrzeugs des Mieters ist schikanös!

AG Bottrop, Urteil vom 28.11.2024 - 8 C 126/24

1. Der Vermieter kann einen Mieter, der auf nicht mit vermieteten Flächen sein Auto abstellt, nicht ohne Weiteres abschleppen lassen.

2. Vielmehr hätte es dem Vermieter im Rahmen seiner mietvertraglichen Rücksichtnahmepflicht oblegen, den Mieter zunächst hinsichtlich der vertragswidrigen Nutzung der Fläche abzumahnen bzw. zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufzufordern oder gerichtlichen Unterlassungsansprüche geltend zu machen.

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IMRRS 2025, 0522
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Verwalter darf (Hausmeister-)Arbeitsvertrag kündigen!

BAG, Urteil vom 06.03.2025 - 2 AZR 115/24

Eine Beschränkung des Umfangs der Vertretungsmacht eines Verwalters einer Gemeinschaft von Wohnungseigentümern für Rechtsgeschäfte gegenüber einem Wohnungseigentümer ist nach § 9b Abs. 1 Satz 3 WEG unwirksam, soweit dieser der Gemeinschaft wie ein Außenstehender gegenübertritt.*)

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IMRRS 2025, 0528
RechtsanwälteRechtsanwälte
Wenn die Kanzleisoftware streikt, ist die beA-Webanwendung zu nutzen!

LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 10.04.2025 - 2 Sa 8/25

1. Ein auf einen vorübergehenden „Computer-Defekt”, „Computer-Absturz”, „Totalabsturz“ der Kanzlei-EDV oder „Internetausfall“ gestützter Wiedereinsetzungsantrag verlangt zwingend nähere Darlegungen zur Art des Defekts und seiner Behebung, um die Möglichkeit auszuschließen, dass die Fristversäumnis von der Partei beziehungsweise ihren Prozessbevollmächtigten verschuldet war.*)

2. Ein Rechtsanwalt muss bei Ausfall "nur" seiner Kanzleisoftware zunächst auf die beA-Webanwendung zurückgreifen und eine Übermittlung als elektronisches Dokument hierüber versuchen (offengelassen, ob auch die beA-App auf dem mobilen Endgerät des Rechtsanwalts vorrangig zu nutzen ist).*)

3. Scheitert die Übermittlung als elektronisches Dokument, muss des Weiteren grundsätzlich der Versuch einer Ersatzeinreichung nach § 46g Satz 3 ArbGG unternommen werden. Die (fristwahrende) Ersatzeinreichung geht dem Wiedereinsetzungsantrag (bei Fristversäumung) vor. Die Versäumung einer Notfrist erfolgt in aller Regel schuldhaft, wenn von zumutbaren Möglichkeiten einer Ersatzeinreichung kein Gebrauch gemacht wird.*)

4. Eine nach § 46c Abs. 3 Satz 3 ArbGG übermittelte eidesstattliche Versicherung eines Dritten muss (vom Prozessbevollmächtigten) qualifiziert signiert bzw. (vom Prozessbevollmächtigten) einfach signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden.*)

5. Die vorübergehende technische Unmöglichkeit als Voraussetzung einer wirksamen Ersatzeinreichung muss nicht im Moment des Fristablaufs vorliegen. Bei wirksamer Ersatzeinreichung sind weitere Versuche einer Übermittlung als elektronisches Dokument bis zum Fristablauf obsolet.*)

6. Erfolgt jedoch keine Ersatzeinreichung und wird die Frist versäumt, bestehen nach der im Rahmen eines Wiedereinsetzungsantrags weiterhin anwendbaren höchstrichterlichen Rechtsprechung zum „vorschnellen Aufgeben“ von Übermittlungsversuchen erhöhte Sorgfaltspflichten, wenn die Frist bis zum letzten Tag ausgeschöpft wird.*)

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IMRRS 2025, 0526
ProzessualesProzessuales
Ablehnungsgesuch offensichtlich unzulässig: Abgelehnter Richter darf mitwirken!

BGH, Beschluss vom 18.02.2025 - XI ZB 24/24

1. Enthält ein Ablehnungsgesuch lediglich Ausführungen, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist es offensichtlich unzulässig.

2. Eindeutig unzulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch, wenn es sich gegen den gesamten Spruchkörper eines Gerichts richtet.

3. Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen sind die abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert. In diesen Fällen entscheidet das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung der abgelehnten Richter.

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Online seit 22. April

IMRRS 2025, 0517
WohnraummieteWohnraummiete
Stilles Örtchen darf sofort repariert werden!

AG Bernau, Urteil vom 04.04.2025 - 10 C 513/24

Der Mieter ist berechtigt, eine nicht funktionierende Toilettenspülung auch bei fehlendem Verzug des Vermieters in Eigenregie reparieren zu lassen.

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IMRRS 2025, 0449
Mit Beitrag
ImmobilienImmobilien
Verkäufer muss Fälligkeit des Kaufpreises beweisen

LG München I, Urteil vom 03.03.2025 - 22 O 11152/24

1. Ist für die Fälligkeit der Kaufpreisforderung vereinbart, dass dem Käufer die Mitteilung des Notars über die Kaufpreisfälligkeit zugegangen ist oder der Käufer hiervon auf andere Weise erfährt, so hat der Verkäufer den Zugang der Mitteilung zu beweisen.

2. Aus der Absendung eines Briefes ergibt sich kein Beweis des Zugangs. Bei gewöhnlichen Briefen rechtfertigt die Absendung allein nicht den Anscheinsbeweis für den Zugang.

3. Auch der Nachweis des Versands einer E-Mail lässt nicht den Schluss und damit den Beweis des Zugangs der E-Mail beim Empfänger zu.

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IMRRS 2025, 0510
RechtsanwälteRechtsanwälte
Terminsgebühr trotz Klagerücknahme vor mündlicher Verhandlung?

OLG Dresden, Beschluss vom 06.02.2025 - 12 W 70/25

Die Teilnahme eines Rechtsanwalts an der mündlichen Verhandlung löst das Entstehen einer Terminsgebühr auch dann aus, wenn die Klage gegen den vertretenen Beklagten schon vor der mündlichen Verhandlung zurückgenommen worden ist, aber der aufrufende Richter hiervon (noch) keine Kenntnis hatte. Die Gebühr ist aber vom zurücknehmenden Gegner nicht zu erstatten, wenn der an der Verhandlung teilnehmende Prozessbevollmächtigte des Beklagen seinerseits schon früher Kenntnis von der Zurücknahme hatte und seine Teilnahme an der mündlichen Verhandlung aus Sicht einer verständigen und wirtschaftlichen vernünftig denkenden Partei nicht notwendig war.*)

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IMRRS 2025, 0525
RechtsanwälteRechtsanwälte
"Dreckige Lügnerin": Keine sachliche Bezeichnung für unzufriedene Mandantin

AGH Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 07.03.2025 - 2 AGH 03/23

1. Die Bezeichnung einer Mandantin, die sich über unzureichende Information über die Bearbeitung des Mandats bei der Rechtsanwaltskammer beschwert hat, als "dreckige Lügnerin" stellt als Schmähkritik einen Verstoß des Rechtsanwalts gegen das Sachlichkeitsgebot dar.*)

2. Die Schwelle zur sanktionswürdigen Pflichtverletzung ist überschritten, wenn eine Herabsetzung nach Inhalt und Form als strafbare Beleidigung (§ 185 StGB), üble Nachrede (§ 186 StGB) oder Verleumdung (§ 187 StGB) zu beurteilen ist oder die rechtliche Auseinandersetzung durch neben der Sache liegende Herabsetzung belastet wird, zu denen andere Beteiligte oder der Verfahrensverlauf keinen Anlass gegeben haben.*)

3. Die Berufung des vom Vorstand der Rechtsanwaltskammer gem. § 56 Abs. 1 BRAO zur Auskunft oder zur Vorlage seiner Handakten aufgeforderten Rechtsanwalts auf sein Auskunfts- oder Vorlageverweigerungsrecht erfordert – insbesondere bei nachträglicher Geltendmachung nach bereits umfangreich getätigten Aussagen in dem Verfahren – eine zumindest ansatzweise Substantiierung, auf welches der unterschiedlichen Verweigerungsrechte die Auskunfts- oder Vorlageverweigerung gegründet werden soll, da es möglich sein muss, zu prüfen, ob der Grund für die Auskunftsverweigerung besteht bzw. möglicherweise beseitigt werden kann.*)

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IMRRS 2025, 0524
ProzessualesProzessuales
Gericht darf andere Rechtsauffassung haben!

BGH, Beschluss vom 26.03.2025 - III ZB 1/25

1. Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters rechtfertigen.

2. Wenn das Gericht eine andere Rechtsauffassung einnimmt als vom Antragsteller gewünscht, stellt dies keine Verletzung des Rechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs dar.

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IMRRS 2025, 0427
ProzessualesProzessuales
Nebenkostenabrechnung bei unentgeltlichem Wohnrecht: Welches Gericht ist zuständig?

BayObLG, Beschluss vom 19.03.2025 - 101 AR 15/25

1. Wenn bei der Bestellung eines unentgeltlichen Wohnungsrechts schuldrechtlich vereinbart wird, dass der Berechtigte Betriebskosten anteilig zu tragen hat, so handelt es sich nicht um ein Mietverhältnis, §29a ZPO ist mithin nicht anwendbar.

2. Nach § 28 ZPO können im Gerichtsstand der Erbschaft, das heißt dort, wo der Erblasser zur Zeit seines Todes den allgemeinen Gerichtsstand hatte, Nachlassverbindlichkeiten gegen die Erben eingeklagt werden, solange diese noch als Gesamtschuldner haften.

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