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Derzeit 49.852 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Wohnungseigentum 105 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 47 Urteile neu eingestellt.

Über 19.000 Urteilsbesprechungen (IMR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
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Hervorzuhebende Urteile zum Wohnungseigentum

6 Urteile - (47 in Alle Sachgebiete)

In den letzten 30 Tagen wurden folgende wichtige Entscheidungen im Volltext bei imr-online eingestellt


Online seit 27. Juni

IMRRS 2025, 0783
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Einberufung durch Nichtberechtigte: Beschlüsse anfechtbar?

LG Lüneburg, Urteil vom 04.03.2025 - 9 S 28/24

Zur Anfechtbarkeit von Beschlüssen im Falle der Einberufung durch Nichtberechtigte.*)

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Online seit 25. Juni

IMRRS 2025, 0785
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Rollläden sind Gemeinschaftseigentum!

LG Hamburg, Urteil vom 06.11.2024 - 318 S 49/23

1. Wesentliche Bestandteile des Gebäudes können nicht Gegenstand von Sondereigentum sein, wenn sie nicht verändert, beseitigt oder eingefügt werden können, ohne die äußere Gestaltung des Gebäudes zu verändern.

2. Dies ist bei Rollläden jedenfalls dann anzunehmen, wenn sie von außen angebracht und sichtbar sind.

3. Dabei ist unerheblich, wenn nicht sämtliche Fenster des Gebäudes mit Rollläden ausgestattet sind, da die Einheitlichkeit der Außenfassade nicht Voraussetzung für eine erhebliche Beeinträchtigung der äußeren Gestaltung durch die Beseitigung des wesentlichen Bestandteils ist.

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Online seit 12. Juni

IMRRS 2025, 0707
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Kaufpreiszahlung gegen den Willen der Käufer!

AG Hamburg-St. Georg, Urteil vom 23.05.2025 - 980a C 9/24 WEG

1. Ein Beschluss ist nichtig, wenn die rein tatsächliche Durchführbarkeit nicht möglich oder zweifelhaft ist, der Beschluss also auf eine unmögliche Handlung gerichtet ist. Dieselbe Rechtsfolge trifft auch Beschlüsse, die Regelungen zu Lasten Dritter enthalten.

3. Ein Beschluss, der die Auszahlung eines bestimmten Betrags von Geldern, die wegen Mängeln noch auf einem Notaranderkonto liegen, an den insolventen Bauträger vorsieht, ist nichtig, da er nicht durchführbar ist ohne die - verweigerte - Zustimmung der betreffenden Käufer.

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Online seit 5. Juni

IMRRS 2025, 0569
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Kreis der Kostenschuldner ändert sich: Neuer Verteilungsschlüssel dennoch zulässig

LG München I, Urteil vom 18.12.2024 - 1 S 13549/23 WEG

§ 16 Abs. 2 Satz 2 WEG begründet die Kompetenz der Wohnungseigentümer, für einzelne Kosten oder bestimmte Arten von Kosten der Wohnungseigentümergemeinschaft eine von dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel oder von einer Vereinbarung abweichende Verteilung zu beschließen. Das gilt auch dann, wenn dadurch der Kreis der Kostenschuldner verändert wird.

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Online seit 3. Juni

IMRRS 2025, 0304
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann widerspricht Änderung des Verteilerschlüssels ordnungsmäßiger Verwaltung?

LG München I, Urteil vom 09.01.2025 - 36 S 10132/23 WEG

1. Wenn eine Beschlussfassung in zwei getrennten Beschlüssen erfolgt, ist § 139 BGB nicht anwendbar, da die getrennte Beschlussfassung nach § 23 Abs. 4 WEG dazu führt, dass die Beschlüsse eigenständig zu behandeln sind und in ihrem Bestand vom Schicksal des jeweils anderen nicht berührt werden.

2. Eine Vereinbarung (Öffnungsklausel), die (auch) die Änderung der Kostenverteilung nach dem WEG a.F. erleichterte, steht der durch das WEMoG vorgesehenen weitergehenden Erleichterung der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nicht entgegen.

3. Ein Beschluss, der den tatsächlichen Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs nicht sachgerecht berücksichtigt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

4. Als willkürlich und ermessensfehlerhaft ist eine Änderung des Verteilerschlüssels insbesondere anzusehen, wenn sie aus sachfremden Erwägungen erfolgt und nur dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer dient, die sich besserstellen wollen, ohne dass eine höhere Verteilungsgerechtigkeit sichergestellt wird, also ohne dass für den geänderten Verteilerschlüssel inhaltliche, objektbezogene Gründe sprechen.

5. Ein Ausnutzen der Stimmenmehrheit durch eine Gruppe von Eigentümern zu eigenen Gunsten (Majorisierung) kann ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.




Online seit 2. Juni

IMRRS 2025, 0649
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Energieerzeugung ist keine Ladeinfrastruktur

LG Dortmund, Urteil vom 21.03.2025 - 17 S 135/24

1. Weder eine Garage noch ein Carport dienen dem Laden von elektrischen Fahrzeugen. Sie sind nicht notwendig, um eine Lademöglichkeit sinnvoll zu nutzen.

2. Entsprechendes gilt für eine Photovoltaikanlage. Auch diese gehört nicht zur notwendigen Ladeinfrastruktur im weiteren Sinne von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 WEG. Die Anlage dient vielmehr in Abgrenzung hiervon der Energieerzeugung, die nicht privilegiert ist.

3. Die Eigentümer können bei der Schaffung privilegierter Lademöglichkeiten im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung über die Durchführung entscheiden.

4. Die Errichtung einer Garage oder eines Carports stellt regelmäßig eine erhebliche optische Veränderung der Gesamtanlage dar.

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