Immobilien- und Mietrecht.
Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten
Online seit 18. März
IMRRS 2026, 0211
Wohnraummiete
AG Berlin-Mitte, Urteil vom 28.01.2026 - 7 C 228/24
1. Spiegelt der Vermieter Umstände vor, die einen Eigenbedarf begründen, und zieht der Mieter - auch freiwillig - aus, so macht sich der Vermieter schadensersatzpflichtig.
2. Ein Schadensersatzanspruch entsteht auch, wenn der Vermieter dem Mieter vor dessen Auszug einen zwischenzeitlich eingetretenen Wegfall der Gründe nicht mitteilt.
3. Gleiches gilt bei Wegfall des Befristungsgrunds nach § 575 BGB.
4. Der Mieter muss beweisen, dass die vom Vermieter zur Begründung des Eigenbedarfs angegebenen Tatsachen nicht zutreffen, wenn er aus diesem Grund Schadensersatz begehrt.
5. Setzt der Vermieter den behaupteten Selbstnutzungswillen nach dem Auszug des Mieters nicht in die Tat um, so liegt der Verdacht nahe, dass der Eigenbedarf nur vorgeschoben gewesen ist.
...
IMRRS 2026, 0334
Wohnungseigentum
BGH, Urteil vom 20.02.2026 - V ZR 34/25
Räume, in denen dem gemeinschaftlichen Gebrauch der Wohnungseigentümer dienende Anlagen und Einrichtungen i.S.d. § 5 Abs. 2 WEG untergebracht sind, stehen nicht deswegen im (zwingenden) Gemeinschaftseigentum; sie können daher zum Gegenstand des Sondereigentums gemacht werden (insoweit Aufgabe von Senat, Urteil vom 02.02.1979 - V ZR 14/77, IMRRS 2007, 2579 = BGHZ 73, 302, 311; Urteil vom 05.07.1991 - V ZR 222/90, IMRRS 1991, 0008 = NJW 1991, 2909).*)
Volltext
IMRRS 2026, 0333
Sachverständige
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24.02.2026 - 10 WF 1/26
§ 8a Abs. 4 JVEG ist bei pflichtwidrig unterlassenem Hinweis des Sachverständigen nicht analog auf die Fälle anzuwenden, in denen zwar kein Auslagenvorschuss eingefordert worden ist, das erkennende Gericht aber im Zuge der Auftragserteilung eine Kostengrenze genannt hat.
Volltext
IMRRS 2026, 0332
Prozessuales
BayObLG, Beschluss vom 13.03.2026 - 102 AR 23/26
1. Objektiv willkürlich ist ein Verweisungsbeschluss, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar und offensichtlich unhaltbar ist.
2. Als willkürlich zu werten ist es insbesondere, wenn sich ein nach geltendem Recht unzweifelhaft zuständiges Gericht über seine Zuständigkeit hinwegsetzt und den Rechtsstreit an ein anderes Gericht verweist, etwa weil es eine klare Zuständigkeitsnorm nicht beachtet oder nicht zur Kenntnis nimmt.
3. Ein Verweisungsbeschluss kann hiernach willkürlich sein, wenn weder aus seiner Begründung noch sonst aus dem Akteninhalt nachvollziehbar ist, auf welcher Grundlage die Verweisung erfolgt ist (hier bejaht).
Volltext




