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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

Zeige Urteile 51 bis 53 von insgesamt 53 - (109 in Alle Sachgebiete)




Online seit 27. Mai

IMRRS 2026, 0596
ProzessualesProzessuales
Vorbringen verspätet? Zurückweisung erst nach gerichtlichem Hinweis!

OLG Brandenburg, Urteil vom 09.04.2026 - 10 U 58/25

1. Alleine aus dem Nichterscheinen eines Zeugen darf nicht darauf geschlossen werden, er werde ungeachtet der dem Gericht für diesen Fall offenstehenden prozessualen Mittel zukünftig nicht erscheinen.

2. Die eine grobe Nachlässigkeit und damit eine Zurückweisung als verspätet begründenden Tatsachen muss das Gericht in seinem Urteil feststellen. Ebenso muss die Ermessensausübung muss aus der Entscheidung hervorgehen.

3. Eine Zurückweisung als verspätet darf erst nach einem Hinweis des Gerichts erfolgen.

4. Eine umfangreiche und aufwändige Beweisaufnahme ist jedenfalls dann notwendig, wenn ein neues oder ergänzendes Sachverständigengutachten eingeholt werden muss.

5. Die Aufhebung und Zurückverweisung wegen einer noch durchzuführenden Beweisaufnahme ist auf wenige Ausnahmefälle beschränkt, in denen die Durchführung des Verfahrens in der Berufungsinstanz zu noch größeren Nachteilen führen würde als die Zurückverweisung der Sache an das erstinstanzliche Gericht (hier bejaht).

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Online seit 26. Mai

IMRRS 2026, 0593
ProzessualesProzessuales
Kosten für unbrauchbares Privatgutachten werden nicht erstattet!

BGH, Urteil vom 28.04.2026 - XI ZR 61/25

1. Einem Kläger, der aus einem Prämiensparvertrag weitere Vertragszinsen beanspruchen kann, kann ein Anspruch auf Erstattung vorgerichtlich angefallener Rechtsanwaltskosten nicht nur unter dem Gesichtspunkt des Verzugs, sondern auch aus § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2 BGB zustehen.*)

2. Die Kosten für ein Privatgutachten zur Berechnung von Zinsansprüchen aus Prämiensparverträgen sind nicht ersatzfähig, wenn das Gutachten für eine zweckentsprechende Rechtsverfolgung gänzlich unbrauchbar ist.*)

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IMRRS 2026, 0578
ProzessualesProzessuales
Zustellung Mahnbescheid = Klageerhebung?

LG Freiburg, Beschluss vom 06.05.2026 - 9 T 13/26

Ein vom Antragsteller eingeleitetes und betriebenes Mahnverfahren steht der Erhebung der Klage im Sinne von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO gleich. Ob der Antragsteller bereits auf Abgabe an das Streitgericht beantragt hat, ist mit Blick auf den Zweck von § 494a Abs. 2 Satz 1 ZPO und § 696 Abs. 1 ZPO unerheblich.

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