Schließen Sie haben soeben den Bereich betreten. Hier bekommen Sie alle für diesen Bereich relevanten Inhalte gefiltert angezeigt. Mit Klick auf "Alle Sachgebiete" links kommen Sie jederzeit wieder zu den ungefilterten Übersichten.

Treffervorschau

Treffer Pfeil

Miete und Pacht

Wohnungseigentum

Wohnbau

Immobilien

Nachbarn

Versicherung

Prozessuales

Steuern
Zielgruppen
Alle Sachgebiete

[Hilfe]

Bei Eingabe mehrerer Suchbegriffe, getrennt durch Leerzeichen, werden Texte gefunden, in denen alle Suchbegriffe vorkommen.

Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden.

Sie können den Platzhalter * einsetzen: "pauschal*" findet z.B. auch "Pauschalhonorar".

Bei Eingabe eines Aktenzeichens wird automatisch nach der zugehörigen Entscheidung und weiteren Texten, in denen diese zitiert wird, gesucht, bei Eingabe eines Datums nach allen Entscheidungen mit diesem Verkündungsdatum.

Oder-Suche: geben Sie zwischen mehreren Suchbegriffen ODER ein (großgeschrieben), um Dokumente zu finden, in denen mindestens einer der Begriffe vorgekommt.

Phrasensuche: genaue Wortfolgen können Sie mittels Anführungszeichen (") suchen.

Kostenloses ProbeaboOK
Urteilssuche



,
Sortierung nach:
Historie aktueller Urteile
Hiermit können Sie auch ältere Urteile, die Sie vielleicht verpasst haben, anzeigen lassen.

Woche vom:
Datenbestand

Derzeit 50.417 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir 165 Urteile neu eingestellt, davon 122 aktuelle.

Über 19.000 Urteilsbesprechungen (IMR-Beiträge) nach dem 1-Seiten-Prinzip.

Wenn die gesuchte oder zitierte Entscheidung bei uns nicht im Volltext verfügbar ist:
Wir verlinken zu über 1.000.000 weiteren Entscheidungen im Internet.


Urteile, die in den letzten 14 Tagen neu online gestellt wurden stehen auch Nichtabonnenten im Volltext kostenlos zur Verfügung. Auch alle Suchfunktionen und Leitsätze sind frei zugänglich.

Eingeloggte Abonnenten haben Zugang zu allen Volltexten sowie zu den verknüpften Beiträgen und Gesetzestexten.


Leitsätze, die mit *) gekennzeichnet sind, sind amtlich. Alle anderen Leitsätze sind von unseren Autoren oder der Redaktion verfasst.

Aktuelle Urteile in allen Sachgebieten

Zeige Urteile 1 bis 50 von insgesamt 122

Online seit heute

IMRRS 2025, 1415
WohnraummieteWohnraummiete
Eigenbedarfskündigung mit Floskeln reicht nicht

LG Heilbronn, Urteil vom 30.10.2025 - 3 S 12/25

1. Die Angabe der Gründe für das berechtigte Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses im Kündigungsschreiben gem. § 573 Abs. 3 Satz 1 BGB ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung für die Kündigung.*)

2. Zwar darf die Kündigung durch diese formale Anforderung nicht unzumutbar erschwert werden. Gleichwohl darf sich die Begründung nicht in Leerformeln, Floskeln oder bloßen Schlagworten erschöpfen. Die Gründe müssen ausreichend substanziiert sein. Es müssen die Kerntatsachen mitgeteilt werden, aus denen sich der Eigenbedarf ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 22.05.2019 - VIII ZR 167/17, Rz. 20, 49, IMRRS 2019, 0707; Urteil vom 15.09.2021 - VIII ZR 76/20, Rz. 15, IMRRS 2021, 1152).*)

3. Als Begründung für eine Eigenbedarfskündigung genügt daher nicht die Erklärung: "Ich selbst werde nach Ihrem Auszug und Abschluss der nötigen Renovierungsarbeiten das Wohnhaus beziehen. Auf Grund der räumlichen Trennung von meiner Frau und meiner jetzigen Wohnsituation und meines Alters ist die Kündigung unumgänglich.".*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1393
WohnraummieteWohnraummiete
Vermieter muss Wohnfläche nicht überprüfen

LG Berlin II, Beschluss vom 30.04.2025 - 64 S 85/23

1. Behauptet eine Mieterin, die Wohnfläche der gemieteten Wohnung bleibe um mehr als fünf Quadratmeter hinter der im Mietvertrag vorgesehenen Fläche zurück, so kann ihr ein Rechtsschutzbedürfnis für die Einleitung eines selbständigen Beweisverfahrens nach § 485 ZPO nicht mit der Begründung abgesprochen werden, die behauptete Wohnflächendifferenz sei nur unerheblich. Denn die Klärung des Streits um die tatsächliche Wohnfläche mag dazu beitragen, zukünftige Rechtsstreitigkeiten um Mieterhöhungen oder um Nebenkostenabrechnungen zu vermeiden.*)

2. Gelingt der Mieterin der Beweis, dass die tatsächliche Wohnfläche hinter der im Mietvertrag vorgesehenen Fläche zurückbleibt, folgt daraus nicht ohne Weiteres, dass der Vermieter sich an den Kosten des selbständigen Beweisverfahrens beteiligen müsste. Vielmehr hätte die Mieterin dazu ein konkretes Hauptsacheverfahren aufzuzeigen, das sie mit Aussicht auf Erfolg hätte anstrengen können und das durch das selbständige Beweisverfahren überflüssig geworden wäre. Dazu ist die Mieterin vorliegend nicht in der Lage, namentlich trifft einen Vermieter keine vertragliche Pflicht, die im Mietvertrag zu Grunde gelegte Wohnfläche im Hinblick auf von der Mieterin geäußerte Bedenken zu überprüfen oder gar zu erklären, dass er zukünftig bei Abrechnungen und Mieterhöhungen eine geringere Wohnfläche zu Grunde legen werde. Ein Vermieter ist seiner Mieterin auch nicht ohne Weiteres zur Auskunft über die korrekte Wohnfläche verpflichtet; eine aus dem Mietverhältnis nach § 242 BGB abzuleitende Nebenpflicht auf Auskunftserteilung kann sich allenfalls auf unschwer zu erteilende Auskünfte, also dem Vermieter ohnehin bekannte Umstände beziehen und umfasst jedenfalls keinen Anspruch auf Vermessung der Wohnung durch einen Sachverständigen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0754
WohnungseigentumWohnungseigentum
Der Laie will keine Nichtigkeit!

AG Friedberg, Urteil vom 20.12.2024 - 2 C 713/24

Im Zweifel ist eine Auslegung des von Laien formulierten Beschlusstextes zu wählen, die die Annahme der Nichtigkeit des Beschlusses vermeidet.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1412
Beitrag in Kürze
VersicherungsrechtVersicherungsrecht
Brandschutzanlage bei Reparatur ausgelöst: Wasserschaden versichert?

OLG Nürnberg, Urteil vom 03.11.2025 - 8 U 9/25

Zur Auslegung des Versicherungsfalls "Leckage von stationären Brandschutzanlagen" und des Risikoausschlusses "Schäden infolge von Umbauten oder Reparaturarbeiten an Gebäuden" im Bedingungswerk einer Gebäudeversicherung.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1410
Beitrag in Kürze
Allgemeines ZivilrechtAllgemeines Zivilrecht
Sendeprotokoll beweist den E-Mail-Zugang nicht!

OLG München, Urteil vom 30.10.2025 - 32 U 1114/25

1. Den Zugang einer Erklärung hat derjenige zu beweisen, der sich auf den Zugang beruft. Diese Beweislastverteilung gilt auch für den Zeitpunkt, also die Rechtzeitigkeit des Zugangs. Für den Zugang spricht auch kein Anscheinsbeweis, wenn die Abgabe der Erklärung unstreitig oder bewiesen ist.

2. Weder bei normalen Postsendungen noch bei Einschreiben begründet allein die Absendung den Beweis des ersten Anscheins (prima-facie-Beweis) für den Zugang der Erklärung, da nach allgemeiner Lebenserfahrung abgeschickte Postsendungen den Empfänger nicht regelmäßig erreichen.

3. Bei E-Mails begründet der Nachweis der Versendung (Sendeprotokoll) keinen (Anscheins-)Beweis für den Zugang der Nachricht. Eine solche Wirkung könnte allenfalls das Vorliegen einer (hier nicht vorhandenen) Eingangs- oder Lesebestätigung entfalten.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1420
Öffentliches RechtÖffentliches Recht
Auch Denkmäler dürfen gruselig sein!

VG Gelsenkirchen, Beschluss vom 29.10.2025 - 16 L 2124/25

1. Der Denkmalschutz dient allein dem öffentlichen Interesse und begründet keine subjektiven Rechte für Personen ohne räumlichen Bezug zum geschützten Objekt.

2. Dementsprechend kann ein Nicht-Anlieger auch nicht geltend machen, eine Halloween-Dekoration - darunter Gruselfiguren und Spinnennetze an Hausfassaden - beeinträchtige das historische Erscheinungsbild einer denkmalgeschützten Siedlung.

3. Zudem beeinträchtigt eine zeitlich begrenzte Dekoration den Denkmalwert nicht.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1417
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Wiederauffüllung von Mietsicherheit: Weder Masseverbindlichkeit noch Insolvenzforderung!

OLG Rostock, Urteil vom 23.10.2025 - 3 U 54/25

Ein Anspruch auf Wiederauffüllung einer Mietsicherheit fügt sich von vorneherein nicht in das allgemeine Schema einer Differenzierung (nur) zwischen Masseverbindlichkeiten und Insolvenzforderungen ein, sondern ist weder das eine noch das andere und kann - jedenfalls - bei Fortsetzung des Mietverhältnisses nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Mieters ohne sich daraus ergebende Beschränkungen verfolgt werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1414
SachverständigeSachverständige
Gutachtenerläuterung nur bei Unklarheiten!

OLG Schleswig, Beschluss vom 15.09.2025 - 7 U 71/25

1. Die Anordnung einer schriftlichen oder mündlichen Erläuterung eines Sachverständigengutachtens steht im Ermessen des Gerichts und muss nur bei Zweifeln oder Unklarheiten getroffen werden.*)

2. Der Antrag auf Erläuterung/Ergänzung eines schriftlichen Sachverständigengutachtens darf im Urteil zurückgewiesen werden, wenn die zu erläuternde Frage in dem Gutachten bereits eindeutig beantwortet worden ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1422
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Für Betrüger gibt es kein Zurück!

BGH, Beschluss vom 22.09.2025 - AnwZ (Brfg) 28/25

1. Bei gravierenden Straftaten mit Bezug zur beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwalts ist in der Regel ein Abstand zwischen der die Unwürdigkeit begründenden Straftat des Bewerbers und dessen Wiederzulassung von in der Regel 15 bis 20 Jahren erforderlich.

2. Wurde die Unwürdigkeit durch die Begehung von Straftaten seitens des Rechtsanwalts begründet, ist neben der seit der Begehung der letzten Straftat vergangenen Zeitspanne zu berücksichtigen, wie der Bewerber in der Zwischenzeit mit seinem Fehlverhalten umgegangen ist und ob er sich auch ansonsten untadelig geführt hat.

3. Der Wiederzulassung zur Rechtsanwaltschaft kann entgegenstehen, wenn sich der Rechtsanwalt nicht ausreichend um die Wiedergutmachung des durch die Straftaten entstandenen Schadens bemüht hat.

4. Der Amtsermittlungsgrundsatz erstreckt sich nicht auf die Einkommens- und Vermögensverhältnisse einer Partei.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1416
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Wie ist entgangener Gewinn darzulegen und zu beweisen?

BGH, Urteil vom 14.10.2025 - VI ZR 14/25

1. Fordert der Geschädigte entgangenen Gewinn, enthält § 252 BGB eine § 287 ZPO ergänzende Beweiserleichterung, wonach der Geschädigte nur die Umstände darzulegen und in den Grenzen des § 287 ZPO zu beweisen braucht, aus denen sich nach dem gewöhnlichen Verlauf der Dinge oder den besonderen Umständen des Falls die Wahrscheinlichkeit des Gewinneintritts ergibt.*)

2. Die Erleichterungen der § 252 BGB, § 287 ZPO ändern nichts daran, dass es im Rahmen der notwendigen Prognose des entgangenen Gewinns im Sinne des § 252 Satz 2 BGB konkreter Anknüpfungstatsachen bedarf, die der Geschädigte darlegen und zur Überzeugung des Gerichts nachweisen muss.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1405
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Keine SV-Anhörung nach Beendigung des Beweisverfahrens!

OLG Braunschweig, Beschluss vom 14.10.2025 - 5 W 5/25

1. Nach Ablauf einer ordnungsgemäß gesetzten Frist nach § 411 Abs. 4 ZPO ist das selbstständige Beweisverfahren beendet.*)

2. Der Antrag auf Anhörung des Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren kann nach Beendigung des selbstständigen Beweisverfahrens nicht mehr gestellt werden.*)

3. Das Gericht hat den Sachverständigen im selbstständigen Beweisverfahren auch nicht von Amts wegen zur Erörterung seines Gutachtens zu laden.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit gestern

IMRRS 2025, 1401
WohnraummieteWohnraummiete
Tochter ist keine unberechtigte Dritte

LG Berlin, Urteil vom 15.02.2023 - 64 S 267/22

Mieten Ehepartner eine Wohnung im ersten Obergeschoss eines Gebäudes und rund zwanzig Jahre später zusätzlich noch eine Wohnung im zweiten Obergeschoss zur Nutzung durch drei Personen, können beide Wohnungen gemeinsam als eine "Familienwohnung" anzusehen sein. Wenn dann später nach dem Tode des Ehemannes die Ehefrau vornehmlich die Wohnung im ersten Obergeschoss nutzt und die Tochter hauptsächlich die Wohnung im zweiten Obergeschoss, liegt hinsichtlich der Wohnung im zweiten Obergeschoss keine verbotene Überlassung an Dritte i.S.v. § 540 BGB vor. Anders kann es nur dann liegen, wenn der Vermieter schlüssig darlegt und beweist, dass die Ehefrau ihr Gewahrsam an der Wohnung im zweiten Obergeschoss vollständig aufgegeben habe und sich dort nicht mehr aufhalte.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0763
WohnungseigentumWohnungseigentum
Vertretung durch Ehegatten, anderen Eigentümer oder Verwalter ist zulässig

AG München, Urteil vom 12.06.2024 - 1295 C 19264/23 WEG

1. Die Übertragung der Auswahl eines Sachverständigen an den Verwalter ist gem. § 27 Abs. 2 WEG auch dann zulässig, wenn bereits mehrere von einem Eigentümer angefragte Angebote vorliegen.

2. Eine Bestimmung in der Teilungserklärung, nach der ein verhinderter Wohnungseigentümer sich in der Versammlung durch seinen Ehegatten, durch einen anderen Wohnungseigentümer oder durch den Verwalter vertreten lassen kann, soweit diese dazu bereit sind, ist zulässig.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1411
RechtsanwälteRechtsanwälte
Gerichtliche Weiterleitung muss nicht aufs Äußerste beschleunigt werden!

BGH, Beschluss vom 24.09.2025 - VIII ZB 34/24

1. Zur Frage des Wegfalls der Kausalität eines Anwaltsverschuldens bei der Postausgangskontrolle wegen unterlassener Weiterleitung des Schriftsatzes - hier: Berufungsbegründung - durch ein anderes als das in erster Instanz zuständige Gericht an das Berufungsgericht (im Anschluss an Senatsbeschluss, IBR 2006, 1002 - nur online).*)

2. Zum Entfallen der rechtlichen Erheblichkeit eines Anwaltsverschuldens infolge eines späteren, der Partei oder ihrem Prozessbevollmächtigten nicht zuzurechnenden Ereignisses (hier: Erkrankung des Prozessbevollmächtigten; im Anschluss an Senatsbeschluss vom 17.06.2025 - VIII ZB 54/24, Rz. 42 ff., IBRRS 2025, 1852 = IMRRS 2025, 0914).*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1388
ProzessualesProzessuales
Verwertung früherer Zeugenaussagen durch Urkundsbeweis?

BGH, Beschluss vom 23.09.2025 - XI ZR 160/24

1. Ein Gehörsverstoß liegt vor, wenn das Gericht die Substantiierungsanforderungen offenkundig überspannt und es dadurch versäumt, den Sachvortrag der Parteien zur Kenntnis zu nehmen und die angebotenen Beweise zu erheben.

2. Die Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist zwar grundsätzlich zulässig. Unzulässig wird die Verwertung der früheren Zeugenaussagen im Wege des Urkundenbeweises anstelle von deren Vernehmung im anhängigen Verfahren aber dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 0432
ProzessualesProzessuales
Nutzung der Garage erschwert: Streitwert?

LG Hagen, Beschluss vom 04.02.2025 - 1 T 6/25

1. Das wirtschaftliche Interesse daran, eine Störung oder Einwirkung auf sein Eigentum abzuwehren oder zu beseitigen, bemisst sich grundsätzlich nach dem Wertverlust, den das Eigentum durch die Störung oder Einwirkung erleidet.

2. Ein weiterer Anhaltspunkt für die Wertbemessung können sonstige durch die behauptete Störung unmittelbar entstehende Nachteile sein.

3. Dadurch, dass der Beklagte mit seinem Fahrzeug derart gegenüber der Garage des Klägers parkt, dass die Einfahrt in diese Garage erschwert wird, tritt zwar keine unmittelbare Wertminderung der Garage ein. Allerdings hängt der Wert einer Garage zumindest mittelbar auch davon ab, inwiefern die Garage als solche nutzbar ist.

4. Unter Berücksichtigung des Umstands, dass für Unterlassungsansprüche bei Besitzstörungen wegen unberechtigten Parkens auf Kundenparkplätzen Streitwerte zwischen 1.500 Euro und 2.000 Euro angesetzt worden sind, kommt eine Abwägung des Interesses des Klägers hier zu dem Ergebnis, dass die Bemessung des Streitwerts mit einem Betrag in Höhe von 2.000 Euro angemessen, aber auch ausreichend ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 3. November

IMRRS 2025, 1340
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Berechtigt eine Wahlparty zu außerordentlicher Kündigung?

LG Berlin II, Urteil vom 26.09.2025 - 3 O 151/25

1. Der Mieter, der sich auf einen möglichen Eigentümer- und Vermieterwechsel (§ 566 BGB) beruft, ist hierfür darlegungs- und beweispflichtig.

2. Eine zu lange Verzögerung der Kündigung nach Vorliegen des Kündigungsgrundes berechtigt zu dem Schluss, dass dem Kündigenden trotz der Vertragsstörung die Fortsetzung des Mietverhältnisses nicht unzumutbar ist.

3. Dies ist zu bejahen, wenn sich der Vermieter erst mehr als ein Jahr nach dem letzten Vorfall zur Kündigung entschlossen hat und sich erstmals rund ein Jahr und vier Monate danach auf die Vorfälle als Kündigungsgrund stützt.

4. Der Äußerung "Dann werden wir das Haus eben besetzen!" ist nicht zu entnehmen, dass die Mieter sich bewusst über Recht und Gesetz hinwegsetzen wollen. Es handelt sich um eine ersichtlich umgangssprachlich gemeinte Äußerung, die die Möglichkeit impliziert, eine eventuelle Kündigung gerichtlich überprüfen zu lassen, so wie die mündliche Äußerung eines Vermieters, er werde den Mieter "herausschmeißen", üblicherweise nicht als Drohung mit eigenmächtigem Vorgehen zu verstehen ist, sondern als Ankündigung von Kündigung, Räumungsklage und ggf. Zwangsvollstreckung.

...

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1372
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Mieterhöhung trotz unwirksamem Mieterhöhungsverlangen?

LG Hannover, Beschluss vom 04.04.2025 - 7 S 73/24

1. Die Zustimmungserklärung des Mieters kann abweichend von der Schriftform auch konkludent erfolgen.

2. Ein unwirksames Mieterhöhungsverlangen wird durch dreimalige vorbehaltlose Zahlung des neuen Mieterhöhungsbetrags geheilt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1403
ImmobilienImmobilien
Fehlende Erschließung = Sachmangel?

OLG Rostock, Urteil vom 28.10.2025 - 3 U 42/20

1. Stellt bei einem verkauften Grundstück im Falle des Fehlens einer Erschließung zur Trinkwasserversorgung, Abwasserentsorgung und Niederschlagsentwässerung auf diesem selbst die vorhandene, aber nicht gesicherte Nutzung der Erschließungsanlagen auf einem Nachbargrundstück einen Sachmangel im Sinne von § 434 BGB dar, wenn die (Mit)Nutzung der benachbarten Erschließungsanlagen aus Rechtsgründen nicht durchsetzbar ist und deren Gewährung im Belieben des Nachbarn steht, kann die Mangelhaftigkeit auch bei einer entsprechenden Leitungsbaulast als öffentlich-rechtlicher Baubeschränkung zu verneinen sein, auch wenn eine solche privatrechtlich weder dem dadurch Begünstigen einen Nutzungsanspruch gewährt noch den Eigentümer des belasteten Grundstücks verpflichtet, die Nutzung zu dulden.*)

2. Anderenfalls scheiterte unter solchen Gegebenheiten jedenfalls die Annahme einer Arglist im Sinne von § 444 BGB bei einer unterbliebenen Aufklärung über die Anschlüsse über das Nachbargrundstück mangels eines entsprechenden Vorsatzes, nachdem auch Juristen die Unterscheidung zwischen Baulast und dinglicher Grunddienstbarkeit und deren rechtlichen Folgen nicht immer vollends präsent ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1406
RechtsanwälteRechtsanwälte
Fristenkontrolle nur mit Anfertigung von Kontrollausdrucken?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 26.06.2025 - 2 UF 94/25

1. Die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde beruht auf einem ihm gem. § 113 Abs. 1 FamFG, § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnenden Verschulden seines Rechtsanwalts, wenn sich keine hinreichende Kontrolle der Erfassung der Beschwerdefrist in dem durch die Kanzlei geführten elektronischen Fristenkalender durch diesen feststellen lässt.*)

2. Der Rechtsanwalt, der laufende Fristen in einem elektronischen Fristenkalender erfasst, muss durch geeignete Organisationsmaßnahmen die Kontrolle der Fristeingabe gewährleisten. Dabei muss sichergestellt sein, dass nicht nur Datenverarbeitungsfehler des EDV-Programms, sondern auch Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkannt und beseitigt werden können (vgl. BGH, IBR 2024, 651; BGH, Beschluss vom 02.02.2021 - X ZB 2/20, Rz. 8, IBRRS 2021, 0774 = IMRRS 2021, 0504; BGH, IBR 2019, 290). Von der Anfertigung von Kontrollausdrucken darf allenfalls dann abgesehen werden, wenn andere Vorkehrungen getroffen werden, die ein vergleichbares Maß an Sicherheit ermöglichen (vgl. BGH, Beschluss vom 02.02.2021 - X ZB 2/20, Rz. 13, BRRS 2021, 0774 = IMRRS 2021, 0504).*)

3. Der Rechtsanwalt bleibt - auch bei elektronischer Aktenführung - verpflichtet, in eigener Verantwortung zu prüfen, ob das Fristende richtig ermittelt und eingetragen worden ist, wenn ihm die Sache zur Vorbereitung einer fristgebundenen Prozesshandlung vorgelegt wird (BGH, Beschluss vom 25.07.2024 - III ZB 103/23, Rz. 11, IBRRS 2024, 3123).*)

4. Übersieht der Rechtsanwalt bei der Vorlage der Akten an ihn, dass sich - entgegen der allgemeinen anwaltlichen Kanzleianweisung - im Einzelfall ein Fristenzettel nicht in der elektronischen Akte gespeichert findet, handelt es sich um ein dem Mandanten zuzurechnendes anwaltliches Verschulden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1408
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der Revision zulässig?

BGH, Beschluss vom 28.10.2025 - VIII ZR 5/25

1. Eine Anhörungsrüge gegen die Nichtzulassung der Revision ist nur zulässig, wenn eine neue und eigenständige Verletzung des rechtlichen Gehörs dargelegt wird.

2. Die schlichte Behauptung einer Gehörsverletzung oder die Wiederholung bisherigen Vorbringens genügt nicht für die Zulässigkeit einer Anhörungsrüge.

3. Eine Anhörungsrüge ist unbegründet, wenn das Vorbringen des Klägers umfassend geprüft und kein Zulassungsgrund festgestellt wurde.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1387
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Kostenerstattung für prozessbegleitend eingeholtes Privatgutachten?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 15.10.2025 - 6 W 29/25

1. Die Kosten für ein prozessbegleitend privat eingeholtes Sachverständigengutachten können im Rahmen der Kostenfestsetzung zu erstatten sein, wenn diese Kosten zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig waren. Maßstab dafür ist, ob eine verständige und wirtschaftlich vernünftige Partei die kostenauslösende Maßnahme im Zeitpunkt ihrer Vornahme als sachdienlich ansehen durfte (hier verneint für einen mit der Schadensabwicklung erfahrenen Versicherer).

2. Zur Beurteilung dieser Frage ist eine typisierende Betrachtung anzustellen, indem zuvörderst die berufliche Tätigkeit der Partei und die darin zum Ausdruck kommende, eventuell bestehende fachliche Überlegenheit berücksichtigt wird. Die Partei, die sich auf die Erstattungsfähigkeit von Privatgutachterkosten beruft, hat dazu ihre fehlende Sachkenntnis glaubhaft zu machen.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 31. Oktober

IMRRS 2025, 1337
MietrechtMietrecht
Verschmutzte Paneele ein Mietmangel?

AG München, Urteil vom 28.11.2024 - 191 C 12116/24

1. Eine Verschmutzung der Paneele einer vermieteten Solaranlage begründet jedenfalls dann keinen Sachmangel, solange die Anlage insgesamt die nach dem Vertrag erwartete Leistung erbringt.

2. Eine (fahrlässige) falsche Angabe des Vermieters über den Vertragsinhalt und zu den Leistungen bei der Wartung stellt eine vorvertragliche Pflichtverletzung des Vermieters dar.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1088
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Wann ist ein Sondernutzungsrecht "verdinglicht"?

OLG Brandenburg, Beschluss vom 08.07.2025 - 5 W 27/25

1. Ein Sondernutzungsrecht ist "verdinglicht", wenn es nach § 5 Abs. 4 Satz 1, § 10 Abs. 3 WEG durch Eintragung im Grundbuch zum Inhalt des Sondereigentums gemacht wurde. Hierzu bedarf es der Einigung aller Wohnungseigentümer bzw. einer diese Vereinbarung ersetzenden Erklärung des Grundstückseigentümers bei der einseitigen Aufteilung gem. § 8 Abs. 1 WEG, jeweils in der Form des § 29 GBO und der Eintragung in das Grundbuch.

2. Ein Flurstück kann unter Beibehaltung eines Sondernutzungsrechts nicht abgeschrieben werden, weil das Sondernutzungsrecht als Teil des Sondereigentums wiederum Teil des eingetragenen Wohnungseigentums ist und nicht von dem damit verbundenen Miteigentumsanteil getrennt werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1396
Beitrag in Kürze
ImmobilienmaklerImmobilienmakler
Kein konkludenter Vertragsschluss bei gesetzlichem Formerfordernis!

OLG Celle, Urteil vom 02.10.2025 - 11 U 23/25

Immobilienmaklerverträge, die dem Textformerfordernis gemäß § 656a BGB unterliegen, können in formwirksamer Weise nicht durch lediglich konkludente Willenserklärungen geschlossen werden.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1395
KaufrechtKaufrecht
Garantiegeber schuldet keine Mängelbeseitigung!

OLG Stuttgart, Urteil vom 28.10.2025 - 6 U 33/25

1. Aus der gesetzlichen Pflicht des Herstellers, von einem fehlerhaften Produkt (hier: Batteriespeicher) ausgehende Gefahren für die Rechtsgüter des Käufers so effektiv wie möglich und zumutbar auszuschalten, kann nicht die Verpflichtung abgeleitet werden, dem Erwerber ein fehlerfreies, in jeder Hinsicht gebrauchstaugliches Produkt zur Verfügung zu stellen und dadurch dessen Äquivalenzinteresse zu befriedigen.

2. Gegenstand einer Feststellungsklage können grundsätzlich nur gegenwärtige Rechtsverhältnisse sein. Nicht ausreichend ist dagegen ein Rechtsverhältnis, das noch nicht besteht, sondern erst in Zukunft unter Voraussetzungen, deren Eintritt noch völlig offen ist, entstehen kann.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1399
VerbraucherrechtVerbraucherrecht
Muster-Widerrufsformular nicht übermittelt: Beginnt Widerrufsfrist zu laufen?

BGH, Beschluss vom 22.10.2025 - I ZR 192/24

Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden zur Auslegung der RL 2011/83/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Oktober 2011 über die Rechte der Verbraucher (ABl. L 304 vom 22. November 2011, S. 64) folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Beginnt die vierzehntägige Widerrufsfrist des Art. 9 Abs. 1 der RL 2011/83/EU zu laufen, wenn der Unternehmer dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt hat?

2. Ergibt sich aus Bestimmungen der RL 2011/83/EU, dass das Widerrufsrecht des Verbrauchers nach Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie fortbesteht, obwohl sowohl er als auch der Unternehmer einen zwischen ihnen geschlossenen Fernabsatzvertrag vollständig erfüllt haben? Gilt dies gegebenenfalls jedenfalls dann, wenn der Unternehmer dem Verbraucher das Muster-Widerrufsformular nicht zur Verfügung gestellt hat?*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1397
Beitrag in Kürze
RechtsanwälteRechtsanwälte
Kein Honorar bei unzureichender Zeiterfassung!

OLG Brandenburg, Urteil vom 21.10.2025 - 6 U 126/24

1. Der die Zahlung eines Zeithonorars beanspruchende Rechtsanwalt hat grundsätzlich den Nachweis zu führen, dass der geltend gemachte zeitliche Arbeitsaufwand überhaupt angefallen ist. Dies erfordert zunächst eine schlüssige Darlegung der geltend gemachten Stunden, wobei über pauschale Angaben hinaus die während des abgerechneten Zeitintervalls getroffenen Maßnahmen konkret und in nachprüfbarer Weise darzulegen sind

2. Nicht genügend sind allgemeine Hinweise über Aktenbearbeitung, Literaturrecherche und Telefongespräche, weil sie jedenfalls bei wiederholter Verwendung inhaltsleer sind und ohne die Möglichkeit einer wirklichen Kontrolle geradezu beliebig ausgeweitet werden können.

3. Eine Minderung der vereinbarten Vergütung wegen mangelhafter Leistung ist bei einem Dienstvertrag wie dem Anwaltsvertrag ausgeschlossen.

4. Die Verpflichtung zur Zahlung der Gebühren kann nur dann entfallen, wenn die Belastung mit der Honorarverbindlichkeit Bestandteil des aus einer Verletzung vertraglicher Pflichten resultierenden - vom Auftraggeber darzulegenden und zu beweisenden - Schadens ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1398
ProzessualesProzessuales
Anforderungen an Schadensdarlegung dürfen nicht überspannt werden!

BGH, Beschluss vom 14.10.2025 - VI ZR 24/25

Zur Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs durch offenkundig überspannte Anforderungen an die Substantiierungspflicht des Geschädigten hinsichtlich des Eintritts eines Haushaltsführungs- und Mehrbedarfsschadens.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1380
ProzessualesProzessuales
Anhörungsrüge wird zurückgewiesen: Keine Rechtsbeschwerde zum BGH!

BGH, Beschluss vom 01.10.2025 - VII ZB 24/25

1. Eine Rechtsbeschwerde zum Bundesgerichtshof gegen die Entscheidung des Landgerichts über die Zurückweisung einer Anhörungsrüge ist nicht statthaft.

2. Eine Nichtzulassungsbeschwerde gem. § 544 ZPO ist nur gegen die Nichtzulassung der Revision durch das Berufungsgericht statthaft, nicht gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 30. Oktober

IMRRS 2025, 1383
WohnungseigentumWohnungseigentum
Keine Rücklage vorgesehen: Beschluss über Kostenvorschuss anfechtbar?

LG Frankfurt/Main, Beschluss vom 09.07.2025 - 2-13 S 68/24

Ein Beschluss nach § 28 Abs. 1 WEG über die Vorschüsse zur Kostentragung kann nicht deshalb mit Erfolg angefochten werden, weil keine Ansparung einer Erhaltungsrücklage vorgesehen ist.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1375
Beitrag in Kürze
SachverständigeSachverständige
Beurteilung muss nicht einheitlich zusammengefasst werden!

LSG Thüringen, Beschluss vom 08.10.2025 - L 1 JVEG 313/25

1. Die reine Darstellung des Akteninhalts ist mit dem Zeitaufwand für die Aktendurchsicht bereits vergütet. Werden die einzelnen ärztlichen Befunde nicht nur nachrichtlich wiedergegeben, sondern bereits gezielt im Hinblick auf das Beweisthema bzw. ihre Bedeutung hierfür erläutert, ist es gerechtfertigt, sie dem Beurteilungsteil des Gutachtens hinzuzurechnen und entsprechend zu vergüten.*)

2. Der Beurteilungsteil eines Sachverständigengutachtens kann sich durchaus an mehreren Stellen eines Gutachtens befinden, ohne dass sämtliche Beurteilungen am Ende des Gutachtens zu finden oder unter einschlägigen Überschriften zusammengefasst sein müssen.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1385
SteuerrechtSteuerrecht
Bayerisches Grundsteuergesetz ist verfassungskonform

FG München, Urteil vom 13.08.2025 - 4 K 164/25

1. Die Vorschriften des BayGrStG zu den Äquivalenzbeträgen der Grundsteuer B für Grundstücke des Grundvermögens sind formell und materiell verfassungsgemäß. Sie verstoßen insbesondere nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz.

2. Die Ausgestaltung der Grundsteuer B als wertunabhängiges Flächenmodell ist vom Entscheidungsspielraum des Gesetzgebers gedeckt und mit dem Grundsatz der Lastenfreiheit vereinbar.

3. Auch für ausschließlich in eigener Sache tätige Steuerberater besteht eine Nutzungspflicht des seit dem 1.1.2023 für Steuerberater eingerichteten besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs.

4. Die Versäumung der Klagefrist ist nicht verschuldet, wenn ein Steuerberater eine Klage in eigener Sache zu einem Zeitpunkt, in dem höchstrichterlich noch nicht sicher entschieden war, ob ein in eigener Sache klagender Steuerberater die Klage zwingend in der Form des § 52d FGO erheben muss, nur in Papierform eingereicht hat.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1381
ProzessualesProzessuales
Umdeutung in anderes Rechtsmittel setzt dessen Zulässigkeit voraus!

BGH, Beschluss vom 22.09.2025 - I ZB 70/25

1. Der Bundesgerichtshof ist nicht zur Entscheidung berufen, wenn das eingelegte Rechtsmittel offensichtlich unzulässig ist und nicht den recht verstandenen Interessen entspricht.

2. Eine Rechtsbeschwerde ist unzulässig, wenn sie weder in dem angefochtenen Beschluss zugelassen wurde noch durch einen zugelassenen Rechtsanwalt eingelegt wurde.

3. Die Umdeutung einer Eingabe in ein anderes Rechtsmittel setzt die Zulässigkeit des anderen Rechtsmittels voraus.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1351
ProzessualesProzessuales
Schätzung anhand des Mietspiegels auch bei widersprechenden Gutachten

LG Berlin II, Urteil vom 27.08.2025 - 64 S 127/23

Das Gericht darf die ortsübliche Vergleichsmiete nach §§ 286, 287 ZPO auch dann an Hand einer Schätzung unter Heranziehung der "Orientierungshilfe zur Spanneneinordnung" auf Grundlage des Berliner Mietspiegels 2019 ermitteln, wenn ein Sachverständigengutachten vorliegt, das zu einem abweichenden Ergebnis gelangt.*)

Dokument öffnen Volltext


Online seit 29. Oktober

IMRRS 2025, 1374
BausicherheitenBausicherheiten
Wann verjährt die Bürgschaftsforderung bei Insolvenz des Hauptschuldners?

LG Bonn, Urteil vom 08.08.2025 - 7 O 302/24

Die Verjährung der Bürgschaftsforderung bei Insolvenz des Hauptschuldners richtet sich ebenfalls nach § 259b InsO.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1370
Mit Beitrag
WohnraummieteWohnraummiete
Probleme bei frühzeitiger Geltendmachung des Kautionsrückzahlungsanspruchs

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 24.09.2025 - 41 C 332/25

1. Wird der Kautionsabrechnungsanspruch verfrüht geltend gemacht, ist die Klage als - derzeit - unbegründet abzuweisen.

2. Der (ehemalige) Vermieter muss die Kaution nicht unverzüglich abrechnen.

3. Korrekturen sind innerhalb der gesetzlichen Fristen möglich.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1103
WohnraummieteWohnraummiete
Kündigung: Psychisch labiler Vermieter sticht psychisch kranken Mieter

AG Neustadt/Rübenberge, Urteil vom 17.02.2025 - 44 C 483/23

1. Will der Vermieter die vom Mieter bewohnte Wohnung seinem Sohn zu Wohnzwecken zur Verfügung stellen und beabsichtigt dieser, dort einzuziehen, liegt Eigenbedarf vor.

2. Auch wenn der Kündigungsausspruch zeitlich mit der Korrespondenz zwischen dem Vermieter und dem Mieter über bestehende Unklarheiten in der Abrechnung von Nebenkosten zusammenfällt, kann daraus nicht zugleich der Schluss gezogen werden, dass die Kündigung motivational auf diesem Ereignis beruht.

3. Auch unterhalb absoluter und irreparabler Folgen wie eines zu besorgenden Suizids, nämlich in Fällen, in denen die Verschlechterung des - auch psychischen - Gesundheitszustands des Mieters als Kündigungsfolge ernsthaft droht, ist seine Grundrechtsposition unter Berücksichtigung ihres objektiven Gewichts im Rahmen der Prüfung des Durchgreifens eines Sozialwiderspruchs mit den Vermieterinteressen an der Nutzung des Wohnraums zur Abwägung zu stellen.

4. Auf Vermieterseite ist allerdings auch der Umstand zu berücksichtigen, dass der Vermieter ebenfalls psychisch gestört ist und das enge Zusammenleben mit dem Sohn seiner Gesundheit nicht förderlich ist; sprich der Auszug des Sohns in die vermietete Wohnung die Gesundheit des Vermieters verbessert.

5. Ist ein Überwiegen des Mieterinteresses gegenüber dem Beendigungsinteresse des Vermieters nach den Umständen des Einzelfalles nicht klar erkennbar, fehlt es also an einem klaren Ergebnis, ist die tatbestandlich eng gefasste Kündigungsberechtigung für Wohnraummietverhältnisse nicht durch die Härtefallregelung des § 574 Abs. 1 BGB begrenzt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1371
SachverständigeSachverständige
Gerichtliche Anweisung beantragt: Zurückweisung ist nicht anfechtbar!

OLG Köln, Beschluss vom 22.04.2025 - 17 W 40/25

1. Die sofortige Beschwerde ist bei der Ablehnung eines "Gesuchs" dann statthaft, wenn die abgelehnte Entscheidung nur auf Antrag ergehen konnte. Ist dagegen die Entscheidung von Amts wegen zu treffen, liegt in dem "Gesuch" einer Partei inhaltlich eine bloße Anregung, die das Rechtsmittel der Beschwerde nicht eröffnet.

2. Der "Antrag", dem Sachverständigen konkrete Beweisfragen vorzugeben, ist prozessual eine bloße Anregung, den Sachverständigen - von Amts wegen - anzuleiten und entsprechende Weisungen zu erteilen.

3. Eine Beschwerde kann ausnahmsweise statthaft sein, wenn ansonsten ein bleibender rechtlicher Nachteil eintreten würde, der sich im weiteren Verfahren nicht mehr oder jedenfalls nicht mehr vollständig beheben lässt (hier verneint).

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1382
InsolvenzrechtInsolvenzrecht
Festsetzung der Vergütung des Sachwalters ist Aufgabe des Rechtspflegers

BGH, Beschluss vom 11.09.2025 - IX ZB 15/24

Für die Festsetzung der Vergütung des Sachwalters ist der Rechtspfleger im eröffneten Insolvenzverfahren auch dann funktionell zuständig, wenn im Verfahren ein Insolvenzplan vorgelegt wurde.*)

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1015
RechtsanwälteRechtsanwälte
Defekter Anwalts-Laptop ist keine technische Störung!

LG München I, Beschluss vom 12.12.2024 - 1 S 7231/24 WEG

1. Ein sicherer Übermittlungsweg nach § 130a Abs. 4 Nr. 2 ZPO ist nur gegeben, wenn die verantwortende Person den Schriftsatz selbst versendet.

2. Ein Defekt am Endgerät des Rechtsanwalts stellt keine technische Störung i.S.v. § 130d Satz 2 ZPO dar.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1346
ProzessualesProzessuales
Wer verhandelt und Sachanträge stellt, verliert sein Ablehnungsrecht!

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18.09.2025 - 10 U 116/24

1. Der abgelehnte Richter ist in klaren Fällen eines unzulässigen oder missbräuchlich angebrachten Ablehnungsgesuchs an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert.

2. Hat sich eine Partei in vollumfänglicher Kenntnis der zur Begründung des Ablehnungsgesuchs angeführten Umständen in die Sacherörterung eingelassen und ihre Sachanträge wiederholt, führt das zum Verlust des Ablehnungsrechts.

3. Eine falsche oder ungünstige Rechtsauffassung und -anwendung ist kein Ablehnungsgrund.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 28. Oktober

IMRRS 2025, 1339
Beitrag in Kürze
BauträgerBauträger
Wenn man die Grunderwerbsteuer „sparen“ will ...

OLG München, Beschluss vom 12.03.2024 - 27 U 3051/23 Bau

1. Ein Vertrag, mit dem die Verpflichtung begründet werden soll, Eigentum an einem Grundstück zu übertragen, bedarf der notariellen Beurkundung. Dem Formzwang unterliegen alle Vereinbarungen, die nach dem Willen der Parteien zu dem schuldrechtlichen Übereignungsgeschäft gehören, einschließlich vor der Beurkundung bewirkte Zahlungen sowie Sonderentgelte.

2. Haben die Parteien bewusst Unrichtiges beurkunden lassen, ist der beurkundete Vertrag als Scheingeschäft und der wirklich gewollte Vertrag wegen Formmangels nichtig (hier bejaht).

3. Die Berufung auf die Formnichtigkeit des Vertrags kann in besonders gelagerten Ausnahmefällen treuwidrig sein. Der Treuwidrigkeitseinwand scheidet jedoch in Fällen aus, in denen die Parteien wissentlich und willentlich einen einen niedrigeren als den tatsächlich gewollten Kaufpreis beurkunden lassen.

4. § 817 Satz 2 BGB steht dem Rückforderungsanspruch des Erwerbers hinsichtlich der an den Verkäufer geleisteten (nicht beurkundeten) Kaufpreiszahlungen nicht entgegen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1343
WohnraummieteWohnraummiete
Hundegebell als Kündigungsgrund?

LG Berlin II, Urteil vom 03.01.2025 - 66 S 216/24

1. Vorkommnisse, die vor einer Abmahnung geschahen, können nicht als Grund für eine spätere Kündigung herangezogen werden.

2. Auch Vorkommnisse nach Ausspruch der Kündigung können diese nicht nachträglich rechtfertigen.

3. Das Bellen eines Hundes rechtfertigt eine Kündigung nur, wenn es eine solche Intensität besessen hat, dass von einer nachhaltigen Störung des Hausfriedens ausgegangen werden kann.

4. Beleidigungen und Anfeindungen können grundsätzlich eine Kündigung rechtfertigen.

5. Wird die Zustimmung des Vermieters zur Haustierhaltung in das freie Ermessen des Vermieters ohne überprüfbare Voraussetzungen gestellt, liegt eine unangemessene Benachteiligung des Mieters vor.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1364
SachverständigeSachverständige
Ablehnungsgesuch nach der Anhörung kann verspätet sein!

OLG Köln, Beschluss vom 20.08.2025 - 19 W 21/25

1. Bei einer Kenntniserlangung der Gründe für die Ablehnung des Sachverständigen während der mündlichen Erstattung des Sachverständigengutachtens ist das Befangenheitsgesuch unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, anzubringen.

2. Der Verlust des Ablehnungsrechts nach rügelosem Verhandeln zur Sache umfasst hiernach jedenfalls die der Partei bekannten Ablehnungsgründe, d.h. solche, die sich aus Äußerungen des Gutachters im Rahmen seiner Anhörung ergeben.

3. Der allgemein gehaltene Antrag auf Gewährung einer Frist zur Stellungnahme zur Beweisaufnahme genügt nicht.

4. Eine fehlerhafte Tatsachengrundlage für das Sachverständigengutachten kann allenfalls Anlass für die Einholung einer ergänzenden erläuternden Stellungnahme oder/und einer (weiteren) mündlichen Anhörung des Sachverständigen geben, keinesfalls aber die Besorgnis einer Befangenheit begründen.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1373
ProzessualesProzessuales
Kein Schuldbeitritt ohne Schuld!

BGH, Beschluss vom 30.09.2025 - II ZR 70/24

1. Zum Klagegrund des Schuldbeitritts gehört die Schuld, der beigetreten worden ist.*)

2. Das Berufungsgericht verletzt den Anspruch des Beklagten auf rechtliches Gehör, wenn es der Klägerin mehr zuspricht, als diese beantragt hat.

3. Die Bestimmung des Streitgegenstands obliegt dem Kläger, der bei der Einführung eines neuen Streitgegenstands klar zum Ausdruck bringen muss, dass er einen neuen prozessualen Anspruch verfolgt.

4. Eine Klagestattgabe unter dem Gesichtspunkt gleichwertigen Parteivorbringens erfordert, dass der Kläger sich den entsprechenden Vortrag des Beklagten hilfsweise zu eigen macht und seine Klageforderung darauf stützt.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1356
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Verweis auf Anlagen ersetzt keine Sachverhaltsdarstellung!

OLG Köln, Beschluss vom 19.07.2023 - 16 U 39/22

1. Der Besteller genügt seiner Darlegungspflicht, wenn er einen Mangel in seinem äußeren Erscheinungsbild behauptet und belegt (sog. Symptomtheorie). Erforderlich ist nur eine hinreichend genaue Bezeichnung von Mangelerscheinungen, die einer fehlerhaften Leistung eines Baubeteiligten zugeordnet werden können. Der Besteller ist nicht gehalten, auch die Mängelursachen im Einzelnen anzugeben.

2. Eine schlüssige Klage setzt die Darstellung des Sachverhalts voraus, und zwar in dem Sinne, dass der Schriftsatz aus sich heraus verständlich und die Bezugnahme auf Anlagen nachvollziehbar bleibt. Der Vortrag darf insgesamt nicht so angelegt sein, dass die Bezugnahme auf Anlagen substantiierten Vortrag ersetzt. Es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich etwaige Tatsachengrundlagen für die Subsumtion aus den Anlagen herauszusuchen.

3. Ein gerichtlicher Hinweis ist nicht erforderlich, wenn der Mangel des Vortrages auf der Hand liegt und von einer gewissenhaften und sachkundigen Prozesspartei hätte erkannt werden müssen. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der Prozessgegner auf den Mangel des Vortrages hinweist und dieser Hinweis auch zutreffend ist.

Dokument öffnen Volltext


Online seit 27. Oktober

IMRRS 2025, 1352
Beitrag in Kürze
GewerberaummieteGewerberaummiete
Mietobjekt vor Ort bestimmbar: Schriftform eingehalten

OLG Schleswig, Urteil vom 20.08.2025 - 12 U 74/24

1. Der Einwand eines Verstoßes gegen die Schriftform ist von Amts wegen zu berücksichtigen, selbst wenn sich keine Partei auf den Formmangel berufen hat.

2. Für die Festlegung des Mietobjekts reichen konkrete Angaben der Örtlichkeiten sowie eine Circa-Angabe an Quadratmetern, während sich die präzise Lage und Anordnung regelmäßig an Ort und Stelle feststellen lässt. Es genügt also, wenn das Mietobjekt vor Ort bestimmbar ist.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1355
Beitrag in Kürze
WohnungseigentumWohnungseigentum
Beschluss geht Änderung der Teilungserklärung vor!

LG München I, Beschluss vom 22.05.2025 - 1 S 9755/24 WEG

Ein Anspruch auf eine Änderung der Teilungserklärung besteht nicht, wenn das Ziel (hier bauliche Veränderung) auch durch einen Beschluss erreicht werden kann.

Dokument öffnen Volltext


IMRRS 2025, 1361
GrundbuchrechtGrundbuchrecht
Rangvorbehalt auch bei einem bereits bestehenden und im Grundbuch eingetragenen Erbbaurecht?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 25.08.2025 - 14 W 46/24

1. Gegenstand eines Rangvorbehalts gem. § 881 BGB kann auch die Möglichkeit der inhaltlichen Abänderbarkeit eines bereits bestehenden und im Grundbuch eingetragenen Erbbaurechts sein.*)

2. Soweit § 881 Abs. 1 BGB hinsichtlich des vorbehaltenen Rechts ein "dem Umfang nach bestimmtes Recht" verlangt, setzt dies voraus, dass der Inhaber des mit dem Rangvorbehalt belasteten Rechts die Tragweite des potentiellen Nachrangs hinreichend zuverlässig einschätzen kann.*)

3. Die hinsichtlich des Entschädigungsanspruchs nach § 27 ErbbauRG gewählte Formulierung, wonach "beliebige Vereinbarungen über Entschädigungsansprüche nach Erlöschen des Erbbaurechts durch Zeitablauf vereinbart werden" können, genügt den Bestimmtheitsanforderungen des § 881 Abs. 1 BGB nicht.*)

Dokument öffnen Volltext