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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Prozessuales 56 aktuelle Urteile eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

Zeige Urteile 51 bis 56 von insgesamt 56 - (108 in Alle Sachgebiete)




Online seit 20. Juni

IMRRS 2025, 0755
ProzessualesProzessuales
Begründung ungeeignet: Ablehnungsgesuch unzulässig!

BGH, Beschluss vom 15.01.2025 - IX ZB 33/24

1. Ein Ablehnungsgesuch ist unzulässig, wenn seine Begründung völlig ungeeignet ist, eine Befangenheit des abgelehnten Richters aufzuzeigen. Ein in dieser Weise begründetes Ablehnungsgesuch steht rechtlich einer Richterablehnung gleich, die überhaupt keine Begründung aufweist.

2. Völlig ungeeignet ist eine Begründung, wenn sie die angebliche Befangenheit ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls von vornherein nicht zu belegen vermag, mithin für die Verwerfung als unzulässig jedes Eingehen auf den Gegenstand des Verfahrens oder das eigene Verhalten des abgelehnten Richters selbst entbehrlich ist.

3. Bei der Ablehnung eines Richters müssen ernsthafte Umstände angeführt werden, die die Befangenheit des einzelnen Richters aus Gründen rechtfertigen, die in persönlichen Beziehungen dieses Richters zu den Parteien oder zu der zur Verhandlung stehenden Streitsache stehen.

4. Bei eindeutig unzulässigen oder rechtsmissbräuchlichen Ablehnungsgesuchen sind die abgelehnten Richter an der weiteren Mitwirkung nicht gehindert. In diesen Fällen entscheidet das Gericht unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung einer dienstlichen Äußerung des abgelehnten Richters.

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Online seit 18. Juni

IMRRS 2025, 0758
RechtsanwälteRechtsanwälte
ERV-Nutzungspflicht gilt auch für europäische Rechtsanwälte!

BGH, Beschluss vom 15.05.2025 - IX ZB 1/24

1. Zur Wahrung des Schriftlichkeitserfordernisses für bestimmende Schriftsätze durch Zeichnung im Rubrum des Schriftsatzes durch einen österreichischen Rechtsanwalt.*)

2. Der dienstleistende europäische Rechtsanwalt hat im Grundsatz in einem Verfahren vor den Zivilgerichten vorbereitende Schriftsätze und deren Anlagen sowie schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen als elektronisches Dokument zu übermitteln.*)

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IMRRS 2025, 0759
ProzessualesProzessuales
Verwerfung als unzulässig oder Zurückweisung als unbegründet?

BGH, Beschluss vom 29.04.2025 - AnwZ (Brfg) 42/24

Die Zulässigkeit eines Rechtsmittels kann offenbleiben, wenn zwischen seiner Verwerfung als unzulässig und seiner Zurückweisung als unbegründet weder hinsichtlich der Rechtskraftwirkung noch hinsichtlich der Anfechtbarkeit der Rechtsmittelentscheidung Unterschiede bestehen oder das Rechtsmittelgericht formell rechtskräftig abschließend auf die Unbegründetheit der Berufung erkennen kann, ohne dass schutzwürdige Interessen der Parteien entgegenstehen.

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IMRRS 2025, 0753
ProzessualesProzessuales
„Auf Wunsch verfasste Stellungnahme“ ist prozessual unbeachtlich!

VGH Bayern, Beschluss vom 02.06.2025 - 13a ZB 25.426

1. Der Vertretungszwang erfordert, dass ein Bevollmächtigter den Streitstoff eigenverantwortlich gesichtet, geprüft und durchdrungen hat. Es genügt deshalb nicht, wenn ein Bevollmächtigter sich die Ausführungen eines Dritten lediglich zu eigen macht, auf Ausführungen eines Dritten ohne erkennbare eigenständige Würdigung Bezug nimmt, Vorbringen des Dritten unverändert an das Gericht weiterreicht oder dieses lediglich übernimmt.

2. Das Vorbringen in einem anwaltlichen Schriftsatz, mit dem eine „auf Wunsch des Klägers die durch den Kläger verfasste Stellungnahme“ eingereicht wurde, ist prozessual unbeachtlich.

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Online seit 17. Juni

IMRRS 2025, 0729
ProzessualesProzessuales
Revisionszulassung kann auf eine Prozesspartei beschränkt werden!

BGH, Beschluss vom 26.03.2025 - II ZR 48/24

1. Eine Beschränkung der Revisionszulassung kann sich nicht nur aus der Entscheidungsformel, sondern auch aus den Urteilsgründen des Berufungsurteils ergeben, wenn sie sich diesen mit der erforderlichen Eindeutigkeit entnehmen lässt.

2. Zwar kann die Revision nicht auf einzelne Rechtsfragen oder Anspruchselemente beschränkt werden. Die gebotene Auslegung der Urteilsgründe kann aber eine Beschränkung der Zulassung der Revision auf einzelne Prozessparteien ergeben, sofern Grund der Zulassung eine bestimmte Rechtsfrage war, die das Berufungsgericht zum Nachteil nur einer Prozesspartei entschieden hat.

3. Die Zulassung wirkt in diesem Fall nicht zugunsten der gegnerischen Partei, die das Urteil aus einem anderen Grund angreift.

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IMRRS 2025, 0722
ProzessualesProzessuales
Beweisantrag oder (nur) Beweisanregung?

OVG Niedersachsen, Beschluss vom 16.04.2025 - 4 LA 152/24

1. Im Fall einer Verzichtserklärung gem. § 101 Abs. 2 VwGO gebietet es der Anspruch auf rechtliches Gehör, einen nachgehenden schriftsätzlich gestellten Beweisantrag wie einen in der mündlichen Verhandlung gestellten unbedingten Beweisantrag zu behandeln und über ihn vor der Sachentscheidung zu entscheiden.*)

2. Ein Beweisantrag setzt voraus, dass für eine bestimmte Tatsachenbehauptung ausdrücklich ein näher bezeichnetes Beweismittel angeboten wird. Der Antrag muss erkennen lassen, dass durch die Ausschöpfung des Beweismittels das Bestehen oder Nichtbestehen einer konkreten Tatsache nachgewiesen werden soll. Darüber hinaus ist der Beweisantrag durch ein strengförmliches prozessuales Petitum gekennzeichnet. Dadurch unterscheidet er sich von der unverbindlich gemeinten Beweisanregung, mit der nicht eine Beweiserhebung verlangt, sondern nur auf die Möglichkeit zu Ermittlungshandlungen hingewiesen wird.*)

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