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Derzeit 51.035 Volltexte.

In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Prozessuales 59 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 118 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

Zeige Urteile 51 bis 59 von insgesamt 59 - (118 in Alle Sachgebiete)




Online seit 6. März

IMRRS 2026, 0246
ProzessualesProzessuales
Auch selbständige Beweisverfahren sind abtrennbar!

LG Karlsruhe, Beschluss vom 22.01.2026 - 6 OH 11/22

§ 145 ZPO (Prozesstrennung) ist im selbständigen Beweisverfahren nach §§ 485 ff. ZPO jedenfalls analog anwendbar.*)

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Online seit 5. März

IMRRS 2026, 0215
WerkvertragWerkvertrag
"Betrogener" Auftraggeber muss den "Betrug" beweisen!

OLG Brandenburg, Urteil vom 10.07.2024 - 4 U 130/23

1. Verlangt der Auftraggeber vom Auftragnehmer die Rückzahlung rechtsgrundlos erhaltener Zahlungen (hier: wegen fingierter und überhöhter Rechnungen), trägt der Auftraggeber die Darlegungs- und Beweislast für die Rechtsgrundlosigkeit.

2. Der Auftragnehmer trägt keine sekundäre Darlegungslast, wenn weder die unstreitigen Umstände das Fehlen eines Rechtsgrundes nahelegen, noch der (hier: rechnungsprüfende) Auftraggeber außerhalb des von ihm zu beweisenden Geschehensablaufs steht.

3. Ein Auskunftsanspruch des Auftraggebers besteht nur dann, wenn er in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang seines Rechts im Ungewissen ist und der Auftragnehmer die zur Beseitigung der Ungewissheit erforderliche Auskunft unschwer geben kann (hier verneint).

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IMRRS 2026, 0249
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Anwaltsverschulden wegen Fehlern bei der elektronischen Kalenderführung?

BGH, Beschluss vom 29.01.2026 - V ZB 49/25

1. Fehler des Büropersonals hindern eine Wiedereinsetzung nicht, solange den Prozessbevollmächtigten kein eigenes Verschulden, etwa in Form eines Organisations- oder Aufsichtsverschuldens, trifft.

2. Auch bei einer elektronischen Kalenderführung bedarf es einer Kontrolle der Eingaben in den Fristenkalender, um Datenverarbeitungsfehler des eingesetzten Programms sowie Eingabefehler oder -versäumnisse mit geringem Aufwand rechtzeitig erkennen und beseitigen zu können.

3. Die Anforderungen an eine wirksame Kontrolle von Fristeingaben in den elektronischen Fristenkalender sind bekannt und müssen einem Rechtsanwalt auch ohne richterliche Hinweise geläufig sein.

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IMRRS 2026, 0286
ProzessualesProzessuales
Enge Freundschaft ist ein Befangenheitsgrund!

BGH, Beschluss vom 27.01.2026 - EnZR 24/25

Eine enge persönliche Freundschaft stellt eine persönliche Nähebeziehung dar, die geeignet ist, den Eindruck einer Voreingenommenheit zu begründen.

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IMRRS 2026, 0282
ProzessualesProzessuales
Sind die Kosten für ein unbrauchbares Privatgutachten erstattungsfähig?

OLG Schleswig, Beschluss vom 19.01.2026 - 7 U 89/25

1. Die Unrichtigkeit und selbst die Unbrauchbarkeit eines Gutachtens berührt für sich genommen die Erstattungsfähigkeit der Sachverständigenkosten nicht, da der Schadengutachter kein Erfüllungsgehilfe des Geschädigten ist und eine Zurechnung von Fehlern des Sachverständigen nach § 278 BGB ausscheidet. Anderes gilt allerdings dann, wenn der Geschädigte die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zu vertreten hat, etwa wenn der Geschädigte ihm bekannte Vorschäden verschwiegen und damit - zumindest fahrlässig - die Unbrauchbarkeit des Gutachtens zur Bezifferung des Schadens verschuldet hat.*)

2. Ein außergerichtlich eingeholtes Gutachten hat nicht nur den Zweck, dass der Geschädigte in die Lage versetzt wird, seinen Schaden zu beziffern, es dient vielmehr auch dazu, nach Möglichkeit Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, wenn das Gutachten die erlittenen Schäden dem Schädiger nachvollziehbar darlegt. Diesen Zweck erfüllt es nicht, wenn es wegen nicht offenbarter Vorschäden von dem Schädiger angezweifelt wird.*)

3. Die Kosten für das Gutachten sind trotz teilweiser Verwertung des Gutachtens im Prozess nicht - auch nicht teilweise - erstattungsfähig, wenn sich der gerichtlich bestellte Sachverständige vollständig neu mit der Sache befassen musste und letztlich zu einer erheblich abweichenden Schadensbewertung kommt.*)

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Online seit 4. März

IMRRS 2026, 0267
Beitrag in Kürze
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Formularmäßiger 15-Minuten-Zeittakt-Vereinbarung ist auch bei B2B unwirksam!

OLG Düsseldorf, Urteil vom 13.01.2026 - 24 U 65/22

1. Die Abtretung einer (patent-)anwaltlichen Honorarforderung stellt eine Inkassozession dar, wenn die Beteiligten die überschießende Außenstellung eines Treuhänders mit der Übertragung des Vollrechts wollen. Dies kann beispielsweise bei der Vereinbarung einer Geschäftsbesorgung zum Zweck der prozessualen Durchsetzung der Honorarforderung der Fall sein.*)

2. Ein Patentanwaltsvertrag ist ein Geschäftsbesorgungsvertrag mit Dienstvertragscharakter. Wird eine Vergütung nicht vereinbart, ist gem. § 612 Abs. 2 BGB die übliche, d.h. eine angemessene Vergütung geschuldet. Dem Patentanwalt steht insoweit gem. § 316 BGB ein Leistungsbestimmungsrecht zu. Die Vergütung ist verbindlich, wenn sie der Billigkeit entspricht (§ 315 BGB).*)

3. Das pauschale Bestreiten von abgerechnetem Zeitaufwand durch den Mandanten ist unerheblich, wenn er an den Vorgängen selbst beteiligt war (z.B. durch E-Mail-Kontakte, Telefonate, Konferenzen, gemeinsam wahrgenommene Termine etc.) oder ihm die Vorgänge durch objektive Unterlagen zur Kenntnis gelangt sind.*)

4. Die formularmäßige Vereinbarung eines Zeithonorars, welche den Rechtsanwalt berechtigt, für angefangene 15 Minuten jeweils ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen, benachteiligt den Mandanten auch im Rechtsverkehr mit Unternehmern entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen.*)

5. Die unwirksame Vereinbarung eines Zeittakts hat keinen Einfluss auf die Wirksamkeit einer Honorarvereinbarung, sie verpflichtet den Rechtsanwalt jedoch zu einer minutengenauen Abrechnung.*)

6. Eine Honorarvereinbarung kann auch nachträglich und somit mit rückwirkender Gültigkeit getroffen werden.*)

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IMRRS 2026, 0241
ProzessualesProzessuales
Stellungnahmefrist nach SV-Anhörung im sBV nicht gewährt: Beschwerde statthaft?

OLG Köln, Beschluss vom 19.11.2025 - 13 W 41/25

Ein Beschluss, mit dem ein Antrag auf Einräumung einer Stellungnahmefrist zu der an diesem Tag durchgeführten Beweisaufnahme in einem selbständigen Beweisverfahren zurückgewiesen wird, ist nicht mit der sofortigen Beschwerde anfechtbar.

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Online seit 3. März

IMRRS 2026, 0248
RechtsanwälteRechtsanwälte
Auch rechtsschutzversicherten Mandanten ist von aussichtsloser Klage abzuraten!

BGH, Urteil vom 13.11.2025 - IX ZR 103/23

1. Die Pflicht des Rechtsanwalts, seinem Mandanten gegenüber die Aussichtslosigkeit eines Klageantrags klar herauszustellen, besteht unabhängig davon, ob der Mandant rechtsschutzversichert ist oder nicht (Festhaltung BGH, IBR 2021, 608).*)

2. Auch wenn der Rechtsschutzversicherer die Deckungsanfrage seines Versicherungsnehmers geprüft hat und selbst hätte erkennen können, dass die Rechtsverfolgung aussichtslos ist, verstößt das Schadensersatzverlangen des Rechtsschutzversicherers aus übergegangenem Recht der Versicherungsnehmer weder gegen Treu und Glauben noch ist der Schadensersatzanspruch wegen Mitverschuldens zu kürzen (Fortführung BGH, IBR 2021, 608).*)

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IMRRS 2025, 1099
Mit Beitrag
ProzessualesProzessuales
Eine Kündigung im Schriftsatz muss deutlich hervorgehoben werden!

LG Krefeld, Beschluss vom 29.07.2025 - 2 T 10/25

1. Enthält ein vorbereitender Schriftsatz eine Kündigung, muss diese gem. § 130e ZPO klar erkennbar sein, damit der Zugang beim Empfänger derselben fingiert wird.

2. Die Kündigung darf weder überraschend noch versteckt sein; sie muss deutlich und übersichtlich zum Ausdruck gebracht werden.

3. Erforderlich ist eine Heraushebung aus dem übrigen Text in nicht zu übersehender Weise, die beim bloßen Durchblättern ohne Weiteres erkennbar ist.

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