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Online seit 3. Juni

IMRRS 2025, 0513
WohnraummieteWohnraummiete
Falsche Adresse - keine Umzugskosten

AG Halle/Saale, Urteil vom 10.04.2025 - 96 C 990/24

Verwendet der Mieter bei Einreichung eines Mahnbescheids eine bereits bekannte Zustellanschrift nicht und verwendet diese auch nicht, nachdem die erste Zustellung fehlgeschlagen war, hat er die verzögerte Zustellung zu vertreten.

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IMRRS 2025, 0304
Mit Beitrag
WohnungseigentumWohnungseigentum
Wann widerspricht Änderung des Verteilerschlüssels ordnungsmäßiger Verwaltung?

LG München I, Urteil vom 09.01.2025 - 36 S 10132/23 WEG

1. Wenn eine Beschlussfassung in zwei getrennten Beschlüssen erfolgt, ist § 139 BGB nicht anwendbar, da die getrennte Beschlussfassung nach § 23 Abs. 4 WEG dazu führt, dass die Beschlüsse eigenständig zu behandeln sind und in ihrem Bestand vom Schicksal des jeweils anderen nicht berührt werden.

2. Eine Vereinbarung (Öffnungsklausel), die (auch) die Änderung der Kostenverteilung nach dem WEG a.F. erleichterte, steht der durch das WEMoG vorgesehenen weitergehenden Erleichterung der Änderung des Kostenverteilungsschlüssels nicht entgegen.

3. Ein Beschluss, der den tatsächlichen Gebrauch oder die Möglichkeit des Gebrauchs nicht sachgerecht berücksichtigt, widerspricht ordnungsmäßiger Verwaltung.

4. Als willkürlich und ermessensfehlerhaft ist eine Änderung des Verteilerschlüssels insbesondere anzusehen, wenn sie aus sachfremden Erwägungen erfolgt und nur dem Interesse einzelner Wohnungseigentümer dient, die sich besserstellen wollen, ohne dass eine höhere Verteilungsgerechtigkeit sichergestellt wird, also ohne dass für den geänderten Verteilerschlüssel inhaltliche, objektbezogene Gründe sprechen.

5. Ein Ausnutzen der Stimmenmehrheit durch eine Gruppe von Eigentümern zu eigenen Gunsten (Majorisierung) kann ordnungsmäßiger Verwaltung widersprechen.




IMRRS 2025, 0682
Beitrag in Kürze
ProzessualesProzessuales
Verzicht auf Zeugenvernehmung ist widerruflich!

BGH, Beschluss vom 08.05.2025 - V ZR 152/24

1. Ein Verzicht auf die Vernehmung eines Zeugen gem. § 399 ZPO ist widerruflich und hindert die Partei nicht daran, den Zeugen später erneut zu benennen.

2. Eine vorweggenommene Beweiswürdigung, die die Vernehmung eines Zeugen als unergiebig ansieht, ist unzulässig.

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IMRRS 2025, 0430
ProzessualesProzessuales
Gericht muss Dir zuhören, aber nicht Deiner Meinung sein!

SächsVerfGH, Beschluss vom 13.03.2025 - 56-IV-24

1. Aus der gerichtlichen Pflicht, Vorbringen der Beteiligten zur Kenntnis zu nehmen, folgt nicht, dass ihm auch in der Sache zu entsprechen ist.

2. Dass die rechtliche Würdigung des Gerichts im Ergebnis nicht der von dem Beschwerdeführer vertretenen Rechtsauffassung entspricht, stellt keinen Aspekt rechtlichen Gehörs dar.

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