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In den letzten 30 Tagen haben wir für den Bereich Prozessuales 56 aktuelle Urteile eingestellt.

Insgesamt haben wir in diesem Zeitraum 111 Urteile neu eingestellt.

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Aktuelle Urteile zum Prozessrecht

Zeige Urteile 51 bis 56 von insgesamt 56 - (111 in Alle Sachgebiete)




Online seit 26. Februar

IMRRS 2026, 0236
ProzessualesProzessuales
Überraschungsentscheidung = Gehörsverstoß!

BGH, Beschluss vom 04.02.2026 - XII ZR 77/25

1. Ein Gericht darf ohne vorherigen Hinweis nicht auf einen rechtlichen Gesichtspunkt abstellen, mit dem auch ein gewissenhafter und kundiger Prozessbeteiligter nach dem bisherigen Prozessverlauf nicht zu rechnen brauchte.

2. Das Gericht hat auf seine Rechtsauffassung hinzuweisen und dem Prozessbeteiligten eine Möglichkeit zur Stellungnahme zu eröffnen. Dabei genügt es nicht, dass das Gericht allgemeine und pauschale Hinweise erteilt; es muss vielmehr die Parteien auf den für entscheidungserheblich erachteten Aspekt unmissverständlich hinweisen und ihnen Gelegenheit zur Abhilfe geben.

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Online seit 25. Februar

IMRRS 2026, 0161
Mit Beitrag
Insolvenz und ZwangsvollstreckungInsolvenz und Zwangsvollstreckung
Wie wird Antrag auf Eintragung einer Zwangshypothek zurückgenommen?

OLG Naumburg, Beschluss vom 04.08.2025 - 12 Wx 23/25

Die Rücknahme des Antrages auf Eintragung einer Zwangshypothek bedarf nach § 31 Satz 1 GBO der in § 29 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 GBO vorgeschriebenen Form, also der öffentlichen Beurkundung oder der öffentlichen Beglaubigung.*)

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IMRRS 2026, 0216
ProzessualesProzessuales
Klagerücknahme ist bedingungsfeindlich!

OLG Frankfurt, Beschluss vom 12.01.2026 - 3 W 1/26

Die Klagerücknahme ist als Parteiprozesshandlung bedingungsfeindlich.*)

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Online seit 24. Februar

IMRRS 2026, 0198
ProzessualesProzessuales
Beschwerdestreitwert bei nicht erfolgter Sachverständigenablehnung?

OLG Hamburg, Beschluss vom 22.12.2025 - 4 W 153/15

1. Der Wert des Verfahrens über die Beschwerde gegen eine nicht erfolgte Sachverständigenablehnung ist nach § 3 ZPO dem Grundsatz nach auf ein Drittel des Hauptsachestreitwerts zu bemessen.

2. Bezieht sich die Befangenheit auf einen eindeutig abgrenzbaren Teil des Anspruchs, dann ist als relevanter Hauptsachestreitwert nicht der gesamte Betrag der geltend gemachten Ansprüche anzusetzen, vielmehr ist nur der Wert dieses eindeutig abgrenzbaren Teils heranzuziehen. Entscheidend für den Wert ist also, worauf sich die angeordnete Begutachtung bezieht.

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Online seit 23. Februar

IMRRS 2026, 0226
Rechtsanwälte und NotareRechtsanwälte und Notare
Elektronischer Rechtsverkehr: Wenn die Störung zum Dauerzustand wird, hilft auch kein Fax

BFH, Beschluss vom 27.01.2026 - VIII B 20/25

1. Durch die Einschränkung "aus technischen Gründen" und "vorübergehend" in § 52d Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) wird klargestellt, dass professionelle Einreicher nicht von der Pflicht entbunden sind, die notwendigen technischen Einrichtungen für die Einreichung elektronischer Dokumente vorzuhalten und bei technischen Ausfällen unverzüglich für Abhilfe zu sorgen.*)

2. Die Obliegenheit zur Glaubhaftmachung nach § 52d Satz 4 FGO bezieht sich auch darauf, dass die Unmöglichkeit der elektronischen Übermittlung eines Dokuments aus technischen Gründen nur vorübergehend ist.*)

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IMRRS 2026, 0223
ProzessualesProzessuales
Dritter begehrt Akteneinsicht: Wann besteht ein rechtliches Interesse?

OLG Karlsruhe, Beschluss vom 12.02.2026 - 6 VA 2/26

1. a) Die materielle Berechtigung eines nach § 299 Abs. 2 ZPO Akteneinsicht begehrenden Dritten an der Forderung, die Streitgegenstand des Rechtsstreits ist, steht dazu und zu den Prozessparteien in einer rechtlichen Beziehung derjenigen Qualität, auf die es für ein rechtliches Interesse an der Einsicht ankommt.*)

b) Insoweit steht einem rechtlichen Interesse nicht entgegen, wenn zwischen den Prozessparteien bereits eine rechtskräftige Entscheidung getroffen ist.*)

2. Ein solches rechtliches Interesse liegt vor, wenn die glaubhaft gemachten Tatsachen die Prognose erlauben, dass der Antragsteller hinreichende Aussicht auf Erfolg hat, den behaupteten Anspruch letztlich für sich zu reklamieren; es besteht daher schon dann, wenn der Antragsteller seine Berechtigung in zumindest vertretbarer Weise geltend macht.*)

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